Sitzung: 16.02.2017 Gemeinderat
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des
Inkrafttretens der KomHKVO, gemäß § 63 Abs.1 KomHKVO die weitere Anwendung der
GemHKVO für das Haushaltsjahr 2017.
Ab dem
Haushaltsjahr 2018 wird die KomHKVO ohne die Änderungen der Wertgrenzen
angewendet.