Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO, gemäß § 63 Abs.1 KomHKVO die weitere Anwendung der GemHKVO für das Haushaltsjahr 2017.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird die KomHKVO ohne die Änderungen der Wertgrenzen angewendet.