Beschluss:

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann erläutert eingangs, das Ziel der Bauleitplanung sei es, den jetzigen Zustand zu beordnen.

 

Sodann erläutert Dipl. Ing. Weinert den Entwurf des Bebauungsplanes. Er weist insbesondere darauf hin, dass eine konkrete Planung umgesetzt werden soll, woraus ein

sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan resultiert. Es handelt sich damit nicht um eine Angebotsplanung. Dadurch ist die Baufreiheit stark eingeschränkt. Der Bebauungsplan wird im sogenannten beschleunigten Verfahren unter Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung und unter Verzicht auf die Erstellung eines Umweltberichtes erstellt. Der Planbereich umfasst etwa 1,8 ha. Die Firma Meinex beabsichtigt, die Flächen für den Verkauf sogenannter Sonder- und Restposten wesentlich zu erweitern. Damit ist die Großflächigkeit des Einzelhandels berührt, weshalb ein Sondergebiet auszuweisen ist. Aus diesem Grunde wird die Bauleitplanung erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Zetel ist dieser Bereich derzeit als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Anpassung an die neue Darstellung als Sondergebiet erfolgt aufgrund der Durchführung im so genannten beschleunigten Verfahren redaktionell. Eine förmliche Änderung ist nicht erforderlich.

Er erläutert, dass die Schallleistungspegel trotz der Planänderung eingehalten werden. Auch die bestehenden Gehölze, die sich an der Grenze des Plangebietes befinden, bleiben erhalten. Die Angebote, die dem Grunde nach im Innenbereich feilgeboten werden sollten, werden auf 10 % der Verkaufsfläche beschränkt. Dadurch soll der Ortskern mit seinen Geschäften geschützt werden.

 

Beigeordneter Meyer führt aus, dass er für die Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Zetel noch Beratungsbedarf sieht und schlägt vor, heute keinen Beschlussvorschlag zu fassen. Bürgermeister Lauxtermann schlägt vor, die Beschlussfassung nötigenfalls zu diesem Punkt auf den Verwaltungsausschuss im September zu verschieben. Er weist aber auch darauf hin, dass die Bauleitplanung keine wesentlichen Neuerungen umfasst, sondern sich auf die bereits vorhandenen (geduldeten) Verhältnisse stützt.

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke stellt fest, dass Konsens im Ausschuss besteht, zunächst Beratungen in den Fraktionen und Gruppen vorzunehmen. Die Beschlussfassung zu dieser Bauleitplanung erfolgt ggfs. in der Sitzung des Verwaltungsausschusses im September 2008.