Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zetel für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Bereich zwischen Neuenburger Straße, Bohlenberger Straße, Kronshausen und Markthamm“.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 219/16, 219/17, 219/18 und 219/19 der Flur 15, Gemarkung Zetel. Die Darstellung erfolgt als „Mischgebiet“.

 

 


 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag: