Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern eingegangen sind.

 

Die von den beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie in der Begründung zu dieser Beschlussvorlage dargestellt abgewogen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 „Kinderhof Wehde“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht als Satzung.

 

 


Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag: