Beschlussvorschlag

Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 19 Abs. 2 des Nieders. Naturschutzgesetzes zur Verlängerung der Bodenabbaugenehmigung auf dem Flurstück 38 (z.T.) der Flur 44, Gemarkung Neuenburg, wird erteilt.

 

Für die Dauer des Bodenabbaus einschließlich der Renaturierung ist die Verkehrssicherungspflicht von der Klinkerziegelei Grabstede, Uhlhorn GmbH & Co, Bockhorn, zu übernehmen, soweit gemeindeeigene Wege für die Abfuhr genutzt werden.

Die öffentliche Nutzung der Wege ist während des Abbauzeitraumes sicher zu stellen.

 

 

 

 

 


Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag: