Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel wägt die während der Bürgerversammlung am 22.04.2008, die nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als frühzeitige Beteiligung gewählt wurde, eingegangenen Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, ab und nimmt dazu Stellung.

 

Gleichfalls äußert sich der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel nach entsprechender Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden wie in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt.

 

Der Verwaltungsausschuss billigt die vorliegenden Entwürfe, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, und beschließt die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Pauluschke erkundigt sich zunächst, ob aus der Bürgerschaft Anregungen und Bedenken vorgetragen werden möchten, die bislang noch nicht Gegenstand der Bauleitplanung gewesen sind. Dieses ist offensichtlich nicht der Fall.

Bürgermeister Lauxtermann erläutert sodann, dass die Stellungnahmen, die im Rahmen des Scoping-Termins mit ausgesuchten Behörden, aus der Bürgerversammlung und aus der offiziellen Beteiligung der Behörden eingegangen sind, sorgfältig abgewogen wurden und gegebenenfalls in die Bauleitplanung eingeflossen sind. Der Verwaltungsausschuss wird in seiner Sitzung im August dieses Jahres abschließend über die Abwägung entscheiden und die Offenlegung beschließen.

Er macht deutlich, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Planungsabsichten frühzeitig kundzutun und dass deshalb bereits im April dieses Jahres die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgt ist. Die Anregungen und Bedenken, die während der Bürgerversammlung geltend gemacht wurden, sind protokolliert und ebenfalls Gegenstand der Abwägung. Parallel dazu ist aber auch das Schreiben einer Rechtsanwaltssozietät eingegangen, da sich eine Reihe der Ellenser Bürger anwaltlich vertreten lassen.

 

Mit der Empfehlung für die förmliche Offenlegung soll das Verfahren mit konkretisierten Planunterlagen fortgeführt werden. Im Rahmen des zweiten Schrittes der Bauleitplanung besteht für die Bürger die Möglichkeit, vier Wochen die Pläne, Gutachten, Begründungen und Umweltberichte einzusehen und erneut Stellung zu nehmen. Dieses Verfahren wird voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte eingeleitet werden. Nach Abschluss des zweiten Verfahrens dieser Bauleitplanung erfolgt dann erneut eine Abwägung, worüber der Verwaltungsausschuss nach Vorbereitung im Umwelt- und Planungsausschuss zu beraten hat und letztendlich der Rat der Gemeinde Zetel Ende Oktober dieses Jahres über den Satzungsbeschluss beraten und entscheiden wird.

 

Alle Beteiligten aus dem Vorverfahren erhalten über die Abwägung zu den eingegangenen Bedenken eine schriftliche Stellungnahme.

 

Ausschussvorsitzender Pauluschke stellt fest, dass im Vorverfahren von 17 Bürgern und 10 Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Zwei Träger haben zu dem Verfahren lediglich mitgeteilt, dass ihre Aufgaben nicht betroffen sind.

 

Dipl. Ing. Winter stellt sodann die wesentlichen Anregungen und Bedenken sowie die erarbeiteten Abwägungsvorschläge anhand einer synoptischen Gegenüberstellung vor. Die synoptische Gegenüberstellung findet sich als Anlage zu dieser Niederschrift.

 

Er führt insbesondere aus, dass die Ergänzung des Autohofes um einen Bereich ausschließlich für logistiknahes Gewerbe das Spektrum der möglichen Gewerbeansiedlungen deutlich einschränkt. So wird sichergestellt, dass kein allgemeines Gewerbegebiet entsteht.

 

Hinsichtlich eines Autohofes in Wilhelmshaven teilt er mit, dass dortige Planungsabsichten nicht in Konkurrenz zu der Ausweisung eines Autohofes in Zetel stehen werden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gesichert, dass eine derartige Planung umgesetzt werden könnte.

 

Ferner verweist er auf die erstellten Schall-, Geruchs- und Verkehrsgutachten, die als Basis der Bauleitplanung dienen. Die Annahmen, die diesen Gutachten zugrunde liegen, sind nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kfz-Bewegungen ist von einer wirtschaftlichen Betreibung des Autohofes auszugehen.

 

Lediglich zwei unmittelbare Anlieger im südlichen Bereich am Kreuzungspunkt der L 815 / L 816 sind schalltechnisch so betroffen, dass ihnen ein Anspruch auf passiven Lärmschutz entsteht. Er gibt bekannt, dass bereits jetzt ca. 7.500 Fahrzeuge täglich auf der L 815 zu verzeichnen sind. Eine Erhöhung des Verkehres, der durch den Autohof ausgelöst wird, ist somit nicht subjektiv mehr wahrnehmbar. Der Kreisel, der im Zuge der Bauleitplanung erstellt werden soll, wird zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen.

 

Der Ausgleich im grünordnerischen Bereich wird in der Randeingrünung der Fläche, der naturnahen Gestaltung der umliegenden Gewässer, vor allem aber über Kompensationsflächen in der Zeteler Marsch erfolgen.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig ohne weitere Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag: