Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie die Eingaben der beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch wie in der Anlage zur Drucksache 003/2017 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 „Horster Straße“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.

 


Protokoll: