Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass zu den Bebauungsplänen Nr. 116 „Klein Schweinebrück, Nr. 118 „Astede“ und Nr. 120 „Bereich zwischen Adlerweg und Falkenholz“ während der Offenlegung keine Anregungen oder Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die Anregungen und Bedenken zu den genannten Bebauungsplänen der beteiligten Behörden wie in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die Bebauungspläne Nr. 116 „Klein Schweinebrück, Nr. 118 „Astede“ und Nr. 120 „Bereich zwischen Adlerweg und Falkenholz“ - Neuaufstellung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 117 „Bereich zwischen Birkenweg und An der Eiche“ wird ergänzt.

Für den Bebauungsplans Nr. 119 „Bleys Patt“ werden Lärmpegelbereiche festgesetzt.

 

Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 117 und 119 werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegt und direkt betroffene Behörden werden nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden erfolgen im verkürzten Verfahren.