Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig nach folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Ausbau der Gemeindestraße „Plaggendamm“ von der Einmündung „Baasenmeersstraße“ bis zur Einmündung „Tarbarger Landstraße“.

Die Abrechnung der Kosten für den Straßenausbau erfolgt für diesen Abschnitt nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Zetel.

Der Straßenbaubeitrag wird selbstständig für die Verbesserung bzw. Erneuerung der Fahrbahn erhoben.

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann begründet die Notwendigkeit des Beschlusses über den Ausbau eines Abschnittes.