Protokoll:

 

Gemeindeamtmann Röben erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die einzelnen Punkte im 1. Nachtragshaushaltsplan 2017. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass für die Investitionen im Bereich des Runden Moors Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90 % in den folgenden Jahren zu rechnen ist. Ausschussmitglied Pauluschke macht deutlich, dass es sich daher um keine zusätzliche Verschuldung der Gemeinde handelt. Ausschussmitglied Pauluschke möchte wissen, ob die Grundstücksveräußerung von Teilflächen des Runden Moores an den Arbeiter-Samariter-Bund mit 100.000 € im Nachtragshaushalt eingeflossen sind. Gemeindeamtmann Röben verneint dieses. Eine Änderung des Nachtragshaushalts um 100.000 € auf 450.000 € im Bereich der Grundstücksveräußerungen wird kurzfristig eingearbeitet.

                       

                        Ausschussmitglied Schröder möchte wissen, ob die Verwaltung nicht schon am Jahresanfang Kenntnis von der Beschaffung einer Software für das Bauamt hatte. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass die Software wichtig für das Bauamt wäre. Der zukünftige Bauamtsleiter Herr Schulz hat sich mit diesem Thema befasst und benötigt für zukünftige Projekte diese Software. Ausschussmitglied Keller sieht die Investitionskosten von 10.900 € für die Software inklusive der Ausschreibungstexte als sehr hoch an. Erster Gemeinderat Hoinke trägt vor, dass es sich bei den Texten um Standarttexte handelt, um die Angebote vergleichbar zu machen. Außerdem würden so die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

 

                        Ausschussmitglied Janssen bemängelt, dass der außerordentliche Ertrag aus der Ausgleichszahlung erst in den Nachtragshaushalt aufgenommen wird. Seiner Meinung nach hätte die bevorstehende Ausgleichszahlung in den Haushaltsberatungen für den Haushaltsplan 2017 aufgenommen werden müssen. Die Entscheidung für den Windpark Herrenmoor wurde bereits im Dezember getroffen. Bürgermeister Lauxtermann betont, dass nur sicher zu erwartende Einnahmen im Haushalt aufgenommen werden dürfen und dass es zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht klar war, ob mit dieser Zahlung zu rechnen sei. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass die Finanzierung des Projektes für eine Auszahlung des Ausgleichsbetrages entscheidend ist. Im Zeitraum der Haushaltsberatungen lagen keine konkreten Finanzierungspläne zum Windpark Herrenmoor vor. Ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung entsteht erst mit der Fertigstellung der Fundamente. Ausschussmitglied Pauluschke ergänzt, dass die Zahlung auch in 2018 oder 2019 hätten fließen können. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt Erster Gemeinderat Hoinke, dass die Ausgleichszahlung vom Projektierer, der Wehde-Wind GmbH, gezahlt wird.

 

                        Sodann gibt der Ausschuss den 1. Nachtragshaushalt 2017 zu weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss und zur Entscheidung in den Rat.