Sitzung: 24.04.2017 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Protokoll:
Gemeindeamtmann
Röben erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die einzelnen Punkte im 1.
Nachtragshaushaltsplan 2017. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke
erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass für die Investitionen im Bereich des
Runden Moors Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90 % in den
folgenden Jahren zu rechnen ist. Ausschussmitglied Pauluschke macht deutlich,
dass es sich daher um keine zusätzliche Verschuldung der Gemeinde handelt.
Ausschussmitglied Pauluschke möchte wissen, ob die Grundstücksveräußerung von
Teilflächen des Runden Moores an den Arbeiter-Samariter-Bund mit 100.000 € im
Nachtragshaushalt eingeflossen sind. Gemeindeamtmann Röben verneint dieses.
Eine Änderung des Nachtragshaushalts um 100.000 € auf 450.000 € im Bereich der
Grundstücksveräußerungen wird kurzfristig eingearbeitet.
Ausschussmitglied
Schröder möchte wissen, ob die Verwaltung nicht schon am Jahresanfang Kenntnis
von der Beschaffung einer Software für das Bauamt hatte. Erster Gemeinderat
Hoinke erklärt, dass die Software wichtig für das Bauamt wäre. Der zukünftige
Bauamtsleiter Herr Schulz hat sich mit diesem Thema befasst und benötigt für
zukünftige Projekte diese Software. Ausschussmitglied Keller sieht die
Investitionskosten von 10.900 € für die Software inklusive der
Ausschreibungstexte als sehr hoch an. Erster Gemeinderat Hoinke trägt vor, dass
es sich bei den Texten um Standarttexte handelt, um die Angebote vergleichbar
zu machen. Außerdem würden so die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Ausschussmitglied
Janssen bemängelt, dass der außerordentliche Ertrag aus der Ausgleichszahlung
erst in den Nachtragshaushalt aufgenommen wird. Seiner Meinung nach hätte die
bevorstehende Ausgleichszahlung in den Haushaltsberatungen für den
Haushaltsplan 2017 aufgenommen werden müssen. Die Entscheidung für den Windpark
Herrenmoor wurde bereits im Dezember getroffen. Bürgermeister Lauxtermann
betont, dass nur sicher zu erwartende Einnahmen im Haushalt aufgenommen werden
dürfen und dass es zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht klar war,
ob mit dieser Zahlung zu rechnen sei. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass
die Finanzierung des Projektes für eine Auszahlung des Ausgleichsbetrages
entscheidend ist. Im Zeitraum der Haushaltsberatungen lagen keine konkreten
Finanzierungspläne zum Windpark Herrenmoor vor. Ein Anspruch auf die
Ausgleichszahlung entsteht erst mit der Fertigstellung der Fundamente.
Ausschussmitglied Pauluschke ergänzt, dass die Zahlung auch in 2018 oder 2019
hätten fließen können. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt
Erster Gemeinderat Hoinke, dass die Ausgleichszahlung vom Projektierer, der
Wehde-Wind GmbH, gezahlt wird.
Sodann gibt
der Ausschuss den 1. Nachtragshaushalt 2017 zu weiteren Beratung in den
Verwaltungsausschuss und zur Entscheidung in den Rat.