Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt sodann mit 4 Gegenstimmen die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017.

 

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert, dass bereits sehr frühzeitig ein Nachtragshaushalt notwendig wird, weil sich deutliche Veränderungen in der Einnahme- und Ausgabesituation ergeben haben. Die Entwicklung im Verkauf von Baugrundstücken und jetzt zusätzlich auch von Flächen im „Runden Moor“ führt zu einer deutlichen Erhöhung der Einnahmen. Nachdem im „Windpark Herrenmoor“ jetzt die Windenergieanlagen errichtet werden, sind auch von der Wehde Wind Energie Gesellschaft Einnahmen zu erwarten, weil die anstehenden Kompensationen aus der Bauleitplanung im Flächenpool der Gemeinde Zetel umgesetzt werden. Die Nutzung des Flächenpools durch die Betreiber der Windenergieanlagen erfolgt gegen finanziellen Ausgleich.

 

Gemeindeamtsrat Oetken verweist auf die allen Ratsmitgliedern vorliegenden Tischvorlagen. Die Planungs- und Erschließungskosten für den Bereich „Rundes Moor“ verteilt sich auf verschiedene Produktstellen und machen insgesamt ein Volumen von ca. 725.000,00 € aus. Neben diesem deutlichen Anstieg im Ausgabenbereich sind aber auch 450.000,00 € aus Grundstücksverkäufen sowie 200.000,00 € aus Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Gleichzeitig erhöht sich aber durch die Verbesserung der Einnahmesituation auch die Kreisumlage. Die veränderte finanzielle Situation wirkt sich auf den Ergebnishaushalt dahingehend aus, dass dieser nun mit einem Überschuss in Höhe von 103.000,00 € abschließt. Eine Entnahme aus den Rücklagen ist damit nicht mehr notwendig. Im Finanzhaushalt findet sich hingegen eine Fehldeckung in Höhe von 504.000,00 €, die jedoch durch liquide Mittel gedeckt ist. Er betont, dass die zusätzlichen Ausgaben zur Erschließung und Planung des „Runden Moores“ vorrübergehend aufzuwenden sind, jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraumes durch den Verkauf der Bauflächen wieder eingenommen werden können.

 

Auch Ratsvorsitzender Pauluschke bekräftigt, dass die 700.000,00 €, die für die Erschließung des „Runden Moores“ aufzuwenden sind, lediglich eine Buchungsstelle darstellen, jedoch über die zu erwartende Einnahmen wieder gedeckt werden können.

 

Ratsmitglied Koopmann macht deutlich, dass er die Bebauung des „Runden Moores“ nach wie vor ablehnt und deshalb dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen wird. Er weist daraufhin, dass es sich bei dem „Runden Moor“ um einen Fläche mit historischem Bezug handelt. Die jetzt vorgesehene Bebauung hat keinen Bezug zum „St.-Martins-Heim“, dessen Erweiterung er gegebenenfalls mittragen könnte. Für die Errichtung einer Tagespflege würden sich nach seiner Auffassung andere Flächen anbieten.

Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläutert Beigeordneter Wilken, dass diese den Haushalt abgelehnt haben und als Folge daraus auch dem Nachtrag nicht zustimmen wird. Zudem sind nach seiner Auffassung die Einnahmen aus den Überschüssen der Zeteler Ökostrom GmbH nicht ausgewiesen. Die Bebauung des „Runden Moores“ lehnt die Fraktion ebenfalls ab.

 

Für die CDU Fraktion macht Beigeordneter Mondorf deutlich, dass diese zwar den Haushaltsentwurf abgelehnt haben, aber die anstehenden Investitionen als notwendig und richtig anerkennen. Wenn auch der Haushalt aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurde, wird die Fraktion heute einen Investitionspartner nicht daran hindern, die für Zetel wichtigen Einrichtungen im „Runden Moor“ umzusetzen. Die CDU Fraktion stimmt sowohl der Bebauung des „Runden Moores“ wie vorgestellt als auch dem Nachtragshaushalt zu.

 

Beigeordneter Meyer erinnert daran, dass neben den Kosten für die Erschließung des „Runden Moores“ auch der Kaufpreis zum Erwerb des Anwesens „Jakob-Borchers-Straße 2“ in den Nachtrag eingestellt werden müsse. Er zieht einen Vergleich zu dem Erwerb des sog. „Deutschen Hauses“, welches sich, solange es im privaten Besitz war, in einem schlechten Zustand befand. Erst mit der Übernahme durch die Gemeinde und der Sanierung des Gebäudes konnte auch dieser Bereich am Ohrbült gestaltet werden. Ähnliche Möglichkeiten sieht er bei dem neuen Erwerb einer Immobilie. Er gibt seiner Auffassung Ausdruck, dass die mehrheitlich gefassten Beschlüsse des Rates der Gemeinde Zetel für alle Mitglieder des Rates bindend sind. Dieses gilt auch für den Beschluss, im „Runden Moor“ Baumaßnahmen umzusetzen. An der weiteren Entwicklung und Gestaltung des Baugebietes sollen sich alle Ratsmitglieder beteiligen. Dem begegnet Beigeordneter Wilken, dass seine Fraktion nicht die Mitarbeit verweigert, jedoch eine Bebauung „Runden Moor“ nicht mittragen wird.

 

Ratsvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass hier nicht die Abstimmung über den Bau „Runden Moor“ ansteht, welche längst entschieden ist, sondern der Nachtragshaushalt verabschiedet werden soll. Dieser umfasst im wesentlichen Kosten für die Erschließung des „Runden Moores“ und dem Erwerb des Wohngebäudes „Jakob-Borchers-Str. 2“ sowie Verbesserungen der Einnahmen durch Grundstücksverkäufe.

 

Ratsvorsitzender Pauluschke unterbricht nach der Beschlussfassung die Sitzung, um den anwesenden Zuschauern die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Tagesordnungspunkt 5 zu äußern und Fragen zu stellen.