Protokoll:

 

1.        Stellv. Ausschussvorsitzender Schimmelpenning bittet darum, dass im Rahmen der jetzt stattfindenden Baumaßnahmen auf dem Markthamm gleichzeitig Aufgaben im Bereich des Viehmarktes mit erledigt werden sollten. In dem Bereich ist es erforderlich, dass Leerrohre gelegt werden um die Abwasser-, Wasser- und Stromsituation zu verbessern. Ordnungsamtsleiter Oetken sagt einer Klärung zu.

 

2.        Ordnungsamtsleiter Oetken teilt mit, dass anlässlich des diesjährigen Zeteler Marktes am Marktsonntag ab 19:00 Uhr im Bayernzelt eine Musikshow mit bekannten Gruppen aus Nah und Fern stattfinden soll. Die Veranstaltung soll als Schlagwort haben „Mit Pauken und Trompeten“. Näheres zum Rahmenprogramm wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

 

3.        Weiterhin berichtet Ordnungsamtsleiter Oetken, dass auch in diesem Jahr auf dem Zeteler Markt Kontrollen hinsichtlich des Jugendalkoholismus stattfinden sollen. Vertreter des Jugendamtes und der Gemeinde Zetel werden gemeinsam mit der Polizei aktiv sein. Die Einzelheiten sollen in einem Gespräch beim Landkreis Friesland am 17. Oktober erläutert werden. Wie im vergangenen Jahr werden auch hier die betreffenden Stellen aus der Gemeinde Zetel mit einbezogen. Er weist noch einmal darauf hin, dass alle Stellen im vergangenen Jahr hervorragend mitgearbeitet haben, um die Präventionswirkung zu erreichen.

 

4.        Zum Sachstand Marktgebührensatzung erklärt Ordnungsamtsleiter Oetken, dass sich der Wirtschafts-, Fremdenverkehrs- und Finanzausschuss in der kommenden Sitzung am Montag, den 08.09.2008, mit der Angelegenheit befasst. Ziel ist es, gewinnträchtige Geschäfte, wie Ausschank mit höheren Gebühren zu belasten als weniger gewinnträchtige Geschäfte, wie Ausspielung oder Schießen. Die Ergebnisse wurden ebenfalls im Arbeitskreis besprochen. In der Satzung erfolgt eine Aufteilung nach Geschäftsarten (Kategorien). Jede Kategorie wird mit verschiedenen Quotienten belastet. Nach der Verwaltungsvorlage werden beispielsweise die Fahrgeschäfte insgesamt mit 32 % entlastet. Ausspielung / Verlosung wird mit 26 % entlastet. Im Bereich Ausschank ergibt sich eine Anhebung von insgesamt 50 %, bei Imbissbetrieben um rund 24 %.