Protokoll:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde seitens der Gemeinde Zetel eine Diskussionsgrundlage erarbeitet.

 

Ausschussmitglied Juilfs plädiert im Namen der UWG-Fraktion dafür, die alte Satzung so zu belassen und keine Änderungen zu beschließen.

 

Auf Anfrage erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der letzte Satz in der Diskussionsgrundlage anders lauten müsste. Bei den Jagdhunden in der Gemeinde Zetel gibt es keine generelle Befreiung von der Hundesteuer, sondern lediglich eine 50% Ermäßigung.

 

Beigeordneter Szengel spricht sich im Namen der CDU/BfB-Gruppe ebenfalls gegen eine Erhöhung aus. Es wird vorgeschlagen, sogar eine soziale Staffelung einzuführen. Nach der CDU/BfB-Gruppe ist der Hund ein treuer Wegbegleiter, so dass es Ermäßigungen bei sozialschwachen Personen geben sollte. Daraufhin erwidert Erster Gemeinderat Hoinke, dass diese intensiven Berechnungen seitens der Verwaltung gar nicht leistbar sind. Es würde ein unnötiger und erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen. 2. stellv. Bürgermeister Lammers fasst noch einmal zusammen, dass es sich nur um eine minimale Erhöhung handelt. Der Erhöhungsbetrag ist nicht erwähnenswert. Seitens der SPD-Fraktion ist man der Ansicht, dass Jagdhundbesitzer auch voll bezahlen können. Ausschussmitglied Röbke ergänzt, dass die vorgeschlagene soziale Staffelung nur schwer realisierbar ist. Es ist schon heute so, dass sich viele Bürger einen Hund halten, obwohl sie es sich nicht leisten können und eigentlich auch keinen Hund halten können. Durch eine soziale Staffelung werden diese Personen auch noch unterstützt.

 

Ausschussvorsitzender Gburreck fasst zusammen, dass es sich bei der von der SPD/FDP – Gruppe vorgeschlagenen Erhöhung keinesfalls um einen finanzpolitischen sondern ausschließlich um einen ordnungspolitischen Faktor handelt. Seiner Ansicht nach ist die Verwaltungsvorlage klar definiert, denn für den Ersthund ist nur ein kleiner Rundungsbetrag vorgesehen. Erst ab dem 2. Hund greifen die erhöhten Gebühren.

 

Der Antrag der UWG, die alte Satzung so zu belassen, wird bei 6 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme abgelehnt.

 

Der Antrag der CDU/BfB-Gruppe, die Steuersätze so zu belassen und einen sozialen Aspekt zu berücksichtigen, wird bei 4 Gegenstimmen, 2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Antrag der SPD, die Hundesteuersatzung entsprechend der Diskussionsgrundlage zu ändern wird bei 4 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen angenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu fertigen.