Sitzung: 08.09.2008 Wirtschafts-, Fremdenverkehrs- und Finanzausschuss
Protokoll:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde seitens der Gemeinde
Zetel eine Diskussionsgrundlage erarbeitet.
Ausschussmitglied Juilfs plädiert im Namen der UWG-Fraktion
dafür, die alte Satzung so zu belassen und keine Änderungen zu beschließen.
Auf Anfrage erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der
letzte Satz in der Diskussionsgrundlage anders lauten müsste. Bei den
Jagdhunden in der Gemeinde Zetel gibt es keine generelle Befreiung von der
Hundesteuer, sondern lediglich eine 50% Ermäßigung.
Beigeordneter Szengel spricht sich im Namen der
CDU/BfB-Gruppe ebenfalls gegen eine Erhöhung aus. Es wird vorgeschlagen, sogar
eine soziale Staffelung einzuführen. Nach der CDU/BfB-Gruppe ist der Hund ein
treuer Wegbegleiter, so dass es Ermäßigungen bei sozialschwachen Personen geben
sollte. Daraufhin erwidert Erster Gemeinderat Hoinke, dass diese intensiven
Berechnungen seitens der Verwaltung gar nicht leistbar sind. Es würde ein
unnötiger und erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen. 2. stellv.
Bürgermeister Lammers fasst noch einmal zusammen, dass es sich nur um eine
minimale Erhöhung handelt. Der Erhöhungsbetrag ist nicht erwähnenswert. Seitens
der SPD-Fraktion ist man der Ansicht, dass Jagdhundbesitzer auch voll bezahlen
können. Ausschussmitglied Röbke ergänzt, dass die vorgeschlagene soziale
Staffelung nur schwer realisierbar ist. Es ist schon heute so, dass sich viele
Bürger einen Hund halten, obwohl sie es sich nicht leisten können und
eigentlich auch keinen Hund halten können. Durch eine soziale Staffelung werden
diese Personen auch noch unterstützt.
Ausschussvorsitzender Gburreck fasst zusammen, dass es sich
bei der von der SPD/FDP – Gruppe vorgeschlagenen Erhöhung keinesfalls um einen
finanzpolitischen sondern ausschließlich um einen ordnungspolitischen Faktor
handelt. Seiner Ansicht nach ist die Verwaltungsvorlage klar definiert, denn
für den Ersthund ist nur ein kleiner Rundungsbetrag vorgesehen. Erst ab dem 2.
Hund greifen die erhöhten Gebühren.
Der Antrag der UWG, die alte Satzung so zu belassen, wird
bei 6 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme abgelehnt.
Der Antrag der CDU/BfB-Gruppe, die Steuersätze so zu
belassen und einen sozialen Aspekt zu berücksichtigen, wird bei 4 Gegenstimmen,
2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Antrag der SPD, die Hundesteuersatzung entsprechend der
Diskussionsgrundlage zu ändern wird bei 4 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen
angenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu
fertigen.