Beschluss:

 


Protokoll:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt verweist Ordnungsamtsleiter Oetken auf die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Änderung der Marktgebührensatzung war Thema im neugegründeten Arbeitskreis „Zeteler Markt“ und auch bei der letzten Sitzung des Marktausschusses. Ziel dieser Änderung ist, gewinnträchtige Geschäfte, wie Ausschank, mit höheren Gebühren zu belasten als weniger gewinnträchtige Geschäfte, wie Ausspielung oder Schießen. In der vorliegenden Satzung erfolgt eine Aufteilung nach Geschäftsarten (Kategorien). Jede Kategorie wird mit verschiedenen Quotienten belastet. Somit erfolgt eine Doppelrechnung nach Fläche und Kategorie. Die bislang erhobene pauschale Reinigungsvergütung, die die Schausteller zu tragen hatten, entfällt. Die Änderung gilt nur für den Zeteler Markt. Beim Neuenburger Markt erfolgt nur eine Rundung von DM auf €. Bei dem Neuenburger Markt taucht dieses Problem nicht auf, da lediglich eine geringe Gebühr erhoben wird. Bei der Berechnung der zu zahlenden Marktgebühren finden die Vorgaben der Niedersächsischen Kommunalabgabenverordnung Anwendung. Es gilt der Grundsatz der Kostendeckung.

 

Der Ausschuss spricht sich einstimmig für die Neufassung der Satzung aus und leitet die Angelegenheit an den VA und an den Rat weiter.