„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass  während der Offenlegung und der Beteiligung der Behörden keine Anregungen oder Bedenken eingegangen sind. Daher ist sowohl die Stellungnahme als auch die Abwägung entbehrlich.

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 41 „Bauhof“  (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht) als Satzung.“


 

 

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst bei einer Gegenstimme ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss: