Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel lehnt sodann mit 14 Stimmen bei 13 Stimmen dafür den Vorschlag des Verwaltungsausschusses ab und spricht sich damit für die Installation einer Fußgängerampel an der Bahnhofstraße aus.


Protokoll:

 

Beigeordneter Wilken führt aus, dass die Installation einer Fußgängerlichtsignalanlage an der Bahnhofstraße bereits seit langer Zeit im politischen Raum besprochen wird. Hierzu lag bereits ein Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vor. Der vorliegende Antrag stellt eine Petition der Bürgerschaft mit 500 Unterschriften dar. Er zeigt sich verärgert darüber, dass dieser Bürgerantrag erst jetzt zur Abstimmung gelangt, nachdem er bereits vor ca. einem Jahr eingegangen ist. Die Errichtung einer Ampelanlage an der Bahnhofstraße dient auch der Schulwegsicherung. Nach seiner Auffassung ist es ein berechtigtes Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die Überwegung durch eine Ampelanlage sicherer zu gestalten. In der Errichtung der Lichtsignalanlage in diesem Bereich sieht er auch eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen Lichtsignalanlagen in der Gemeinde Zetel. Er weiß, dass der Landkreis Friesland als Verkehrsbehörde die Errichtung einer Lichtzeichensignalanlage nicht zustimmen wird, doch macht er deutlich, dass die Gemeinde Zetel hier selbstständig und auf eigene Kosten tätig werden kann.

Selbst wenn die Anzahl der Querungen, die für die Errichtung einer Lichtsignalanlage notwendig sind, nicht erreicht werden, führt Ratsmitglied Koopmann aus, sind die Kosten doch im Verhältnis zur Sicherung von Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die diese Straße queren, zu vernachlässigen. Indem die Gemeinde diesem Bürgerantrag nachkommt, wird auch der herrschenden Politikverdrossenheit entgegengewirkt, weil damit deutlich gemacht wird, dass berechtigte Anliegen von Bürgern ernst genommen und umgesetzt werden.

Bürgermeister Lauxtermann trägt vor, dass den vorgebrachten Argumenten nicht entgegnet werden kann. Trotzdem macht er deutlich, dass die objektive Beurteilung der zuständigen Fachbehörden eine Lichtsignalanlage erst empfiehlt, wenn 100 Querungen täglich erfolgen. Diese Anzahl kann auf 50 Querungen herunter gebrochen werden. Nach den durchgeführten Zählungen wird jedoch, wie er deutlich macht, selbst in Spitzenzeiten auch dieser Wert nicht erreicht. Der Standort der Ampelanlage an diesem Bereich ist nicht vergleichbar mit den vorhandenen Ampeln in der Neuenburger Straße und der Jakob-Borchers-Straße. Die Verkehre mit hoher Frequenz finden sich auf der B 437 und der L 815. Er empfiehlt, das Votum der Fachbehörde zu beachten und so auch zu vermeiden, dass mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage im Bereich der Bahnhofstraße ein Präzedenzfall geschaffen wird und Forderungen zur Errichtung weiterer Ampelanlagen in anderen Bereichen folgen werden. Es ist richtig, dass die Bürger mit den Anliegen ernst genommen werden müssen, jedoch kann dem im vorliegenden Fall ein objektives Gutachten der Verkehrsbehörde entgegengestellt werden. Fachlich und sachlich ist der Antrag nicht gerechtfertigt.