Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet Roßfelde“ zur Ausweisung eines Gewerbegebietes.

 

Die Aufstellung erfolgt im förmlichen Verfahren nach den §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) incl. Erstellung eines Umweltberichtes und Grünordnungsausgleich.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) und § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

 


Protokoll:

 

Anhand einer Planzeichnung stellt Erster Gemeinderat Hoinke den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 122 "Gewerbegebiet Rossfelde Nord" vor. Der Geltungsbereich ist wesentlich größer als das tatsächlich auszuweisende Gewerbegebiet, weil einer Forderung des Landkreises nachgekommen wird, indem westlich angrenzende Flächen, die bereits jetzt überwiegend gewerblich genutzt werden, im Zuge der Planung mit beordnet werden.

Er berichtet, dass vorab ein Gespräch mit den unmittelbaren Anliegern stattgefunden hat und die Planung bereits vorgestellt wurde. Die Bedenken und Wünsche der Anlieger, die während dieser Bürgerversammlung geäußert wurden, wurden aufgenommen und sollen in die Planung einfließen.

Auf eine Nachfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke ergänzt er, dass in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss vorbereitet werden soll, die Bauleitplanung also noch ganz am Anfang steht.

Ratsmitglied Janssen weist auf das kleine Gewerbegebiet an der „Neuenburger Straße“ Ortsausgang Richtung Neuenburg hin. Zunächst sollten dieses und eine Fläche im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 "Zetel Süd" entwickelt werden. Diese Planung wurde jedoch aufgegeben, da sie angeblich problematisch in der Umsetzung ist. Stattdessen soll jetzt ein Gewerbegebiet in Driefel ausgewiesen werden. Er begrüßt die Ansiedelung Gewerbetreibender, rügt aber, dass das neue Gewerbegebiet direkt an vorhandene Wohnbebauung angrenzt. Diese Wohnbebauung ist zudem bereits durch den Verkehr der L 815 beeinträchtigt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Priorität zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Driefel und nicht an den von ihm vorab genannten Stellen gesehen wird. Bei der Ausweisung eines Gewerbegebietes am Ortsausgang Richtung Neuenburg würden die Erwerber von Grundstücken zum Bau eines Einfamilienhauses im Vorfeld wissen, dass in ihrer Nähe ein Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Dieses gilt nicht für die Anwohner „Blauhander Straße“, die einem Gewerbegebiet nicht mehr ausweichen können. Er wird daher gegen die Planung stimmen.

 

(Anlage zur Niederschrift: Vermerk über die Anliegerversammlung am 16.11.2017)