Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 13 und 13 a BauGB keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind. Die Eingaben der beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 13 und 13 a BauGB wägt der Rat der Gemeinde Zetel wie in der Anlage zur Drucksache 086/2017 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Feldhörn“ nach § 10 BauGB als Satzung.