Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der wiederholten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen keine Hinweise aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

 

Der Bebauungsplan Nr. 117 „Bereich zwischen Birkenweg und An der Eiche“ wird um einzutragende Lärmpegelbereiche ergänzt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 119 „Bleys Patt“ werden die Baugrenzen entlang der B 437 zurück genommen.

 

Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 117 „Bereich zwischen Birkenweg und An der Eiche“ sowie Nr. 119 „Bleys Patt“ werden erneut nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ausgelegt. Die Auslegungsdauer wird auf zwei Wochen beschränkt.

Gleichzeitig sind die Behörden, deren Belange mit der Änderung der Pläne betroffen sein könnten, erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.