Beschluss:

 

 


Protokoll:

 

Anhand von Planzeichnungen stellt Dipl. Ing. Winter die vorgesehene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Rundes Moor" vor. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderung nicht betroffen.

Die im südwestlichen Bereich festgesetzten Bäume sollen auch weiterhin unter Schutz gestellt werden. Die Bebauung des westlichen Teils des Areals zur Unterbringung von Einrichtungen des betreuten Wohnens entspricht der Grundidee zur Gestaltung des "Runden Moores". Einfamilienhausbebauung bleibt hier weiterhin ausgeschlossen. Es wird aber im nordöstlichen Teil ein Bereich für den allgemeinen Wohnungsbau zur Herrichtung kleinerer Wohnungen in Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im südöstlichen Teil soll die Tagespflege untergebracht werden. Der Baukörper, der zur Errichtung der Tagespflege angedacht ist, löst die Änderung aus, weil dieser auf dem vorhandenen Bauteppich nicht unterzubringen ist. Damit sind Auswirkungen auch auf die Erschließung gegeben, die nunmehr mit einem Wendehammer im südöstlichen Bereich endet.

Die künftig als Regenrückhaltebecken zu nutzende Wasserfläche sowie eine sich daran anschließende Mulde, die als Reservebecken zur Aufnahme von Niederschlagswasser bei Starkregen dient, bilden zentrale gestalterische Elemente.

Mit der Änderung der Bauleitplanung entfallen die ursprünglich im Zentrum vorgesehenen Baugebietsflächen zugunsten der Wasserflächen mit angrenzenden Grünbereichen.

Sodann erläutert er im Einzelnen die angedachten Nutzungen  mit der Unterbringung von Einrichtungen des betreuten Wohnens im westlichen Teil, der Errichtung kleinerer Wohnungen in Mehrparteienhäusern im nordöstlichen Teil und der Einrichtungen einer Tagespflege im südöstlichen Teil. Dabei ist vorgesehen, die Wasserfläche des Regenrückhaltebereiches zu vergrößern. Die Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe wird von 8,50 auf 9,50 Meter festgesetzt. Es sind zusätzliche Stellplätze für die Bereiche des allgemeinen Wohnens und der Tagespflege zu schaffen. Die Änderung der Verkehrsführung mit der Einrichtung eines Wendehammers im südöstlichen Bereich dient der Erreichbarkeit der Tagespflege und der Anfahrmöglichkeiten für Entsorgungsfahrzeuge. So wird vermieden, dass die Müllbehälter über einen langen Weg bis zu dem Sammelplatz für Müllbehälter am Einmündungsbereich im nördlichen Teil verbracht werden müssen. Die Umsetzung der Tagespflege bedingt eine Erweiterung des Baugebietes und damit der bebaubaren Grundstücksflächen. Zugunsten der Wasserflächen und des angrenzenden Grünes entfallen im zentralen Bereich Bauflächen. Die bislang als öffentliches Grün festgesetzten Bereiche sollen künftig als private Grünflächen ausgewiesen werden. Im westlichen Bereich wird die Verkehrsführung als private statt öffentliche Verkehrsfläche festgelegt. Zudem ist in dem Bereich die Sicherung eines Standortes für ein Abwasserpumpwerk erforderlich geworden.

Ratsvorsitzender Pauluschke erkundigt sich, aus welchem Grunde nunmehr private Grünflächen festgesetzt werden. Dieses entspricht, wie Bürgermeister Lauxtermann antwortet, einem Vorschlag der Verwaltung, möglichst umfangreiche Flächen zu veräußern. So entfällt die mit öffentlichen Grünflächen einhergehende Pflege dieser Bereiche durch den Bauhof. Die Flächen für den Arbeiter-Samariter-Bund im südöstlichen Bereich sind bereits bis an die Grenze des Planbereiches verkauft worden. Die Grünflächen sollten im Eigentum derer bleiben, die dort ihre Wohnungen bzw. Einrichtungen haben und auch von diesen entsprechend zu pflegen sein. Ausschussvorsitzender Huger betont, dass das Regenrückhaltebecken sowie die angrenzende Mulde in öffentlicher Hand bleiben. Weitere Flächen sollen jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde Zetel verbleiben. Nur unbedingt für die Regenrückhaltung notwendige Randbereiche sind von der Gemeinde zu übernehmen.

Für die SPD/FDP Gruppe führt Beigeordneter Meyer aus, dass diese sich dafür ausgesprochen hat, die Grünflächen öffentlich zugänglich zu machen. Er regt ein Wegenetz an, das Besucher und Erholungssuchende nutzen können. Dieses Wegenetz sollte sich an den Randbereichen des Planbereiches ebenso finden wie auf den Flächen, die zur Aufreinigung des Regenrückhaltebeckens im öffentlichen Eigentum verbleiben. Dem hält Bürgermeister Lauxtermann entgegen, dass die Fläche, die bereits an den Arbeiter-Samariter-Bund gemäß des Ratsbeschlusses verkauft wurde, eine öffentliche Wegeführung nicht mehr zulässt. Er gibt zudem zu bedenken, ob es seitens des Diakonischen Werkes als künftige Eigentümer der westlichen Fläche akzeptiert werden kann, dass die dort untergebrachten Bewohner durch Fußgänger, die dort spazieren gehen und Erholung suchen, gestört werden.

Ratsvorsitzender Pauluschke erinnert daran, dass als erste Idee ursprünglich angedacht war, das Runde Moor mit einer Parklandschaft zu gestalten, die insbesondere von den Bewohnern des angrenzenden Sankt-Martin-Heimes genutzt werden könnte. Nunmehr wird die Nutzung jedoch mit der Unterbringung einer Tagespflege im Südosten, vermietbarem Wohnraum im Nordosten und der Unterbringung von betreutem Wohnen im westlichen Bereich als ruhiges Wohngebiet ausgewiesen. Das "Runde Moor" stellt damit nach wie vor ein Kleinod dar, zudem der öffentliche Zugang ermöglich sein muss. Dieses soll bei dem Verkauf einer Fläche an das Diakonische Werk beachtet und diesem vermittelt werden. Auch im nordöstlichen Bereich kann eine fußläufige Nutzung noch umgesetzt werden, weil der Bereich noch nicht veräußert wurde. Er kann sich dem Vorschlag des Beigeordneten Meyer zur Ausgestaltung eines Wegenetzes im noch verbliebenen Bereich anschließen. Bürgermeister Lauxtermann erwidert, dass entsprechende Beschlüsse umgesetzt werden und hierüber mit dem Diakonischen Werk verhandelt werden würde. Trotzdem stellt sich ihm die Frage, ob ein attraktives Wohngebiet dadurch gestört werden sollte, das vor den privatgenutzten Wohnungen, Balkonen oder Terrassen öffentliche Wegeführungen liegen.

Ratsmitglied Szengel ist der Auffassung, dass bereits jetzt die Anlagen des Sankt-Martin-Heimes der Öffentlichkeit zugänglich sind und diese auf die angrenzende Fläche übertragen werden könnten. Er spricht sich dafür aus, den Vorschlägen zur Ausweisung eines Wegenetzes zu folgen.

Das „Runde Moor“ soll, wie Ratsmitglied Janssen betont, erlebbar gehalten werden und der Erholung dienen. Vorteilhaft wäre es, die Grünordnung insgesamt zu erhalten, die jedoch jetzt mit der Bebauung zum Teil verloren geht. Er spricht sich gegen die Abgabe der Grünflächen an das Diakonische Werk ohne Sicherung einer Nutzung für die Allgemeinheit aus. Die Erweiterung des Gewässers zieht weitere Verluste von Grünflächen nach sich. Daher stellt die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" den Antrag auf Verzicht einer Bebauung im nordöstlichen Bereich.

Dieser Antrag wurde, wie Ausschussvorsitzender Huger erläutert, mit in die Diskussion aufgenommen und weist daraufhin, dass der Beschlussvorlag anders lautet. Er sieht aber die Verbindung zwischen dem Antrag und dem Beschlussvorschlag, über die zusammen entschieden werden kann.

Ratsvorsitzender Pauluschke stellt fest, dass die Integration der Grünflächen in ein Konzept der weitergehende Antrag ist und damit nicht der Intension der SPD entspricht. Insgesamt sollen nach Auffassung der Gruppe drei Bauflächen umgesetzt werden. Dabei findet sich im nordöstlichen Bereich attraktiver Wohnraum, der benötigt und nachgefragt wird. Einer totalen Privatisierung der umliegenden Grünflächen würde er nicht zustimmen. Auch die Attraktivität der Wasserfläche darf nicht aufgegeben werden und muss einer weiteren Nutzung für Erholungssuchende zugeführt bleiben. Die Gestaltung eines Rundwanderweges unter Einbeziehung der Wasserfläche soll in die Planung aufgenommen werden. Er schlägt vor, die Planung mit diesen Vorschlägen zunächst in den Fraktionen zu beraten.

Bürgermeister Lauxtermann stellt fest, dass bei der Erschließungsplanung Übereinkunft erzielt wurde, dass Regenrückhaltebecken mit Räumuferstreifen im öffentlichen Eigentum zu belassen. Die Wasserfläche ist nicht nur ein wichtiges Regenrückhaltebecken sondern auch ein gestalterisches Element. Die Nutzung des Räumuferstreifens sowie der als privat festgesetzten Grünfläche im westlichen Bereich, die vom Diakonischen Werk erworben werden könnte, sollen zunächst beraten werden. Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses. Nach intensiven Vorträgen und Diskussionen soll dieser Vorschlag ohne eine Beschlussempfehlung in den Fraktionen beraten und dann direkt im Verwaltungsausschuss entschieden werden. Ratsmitglied Eilers hält es für die weiteren Beratungen für hilfreich, wenn die Größe des Wasserzuges sowie der angrenzenden Räumuferstreifen bekannt ist.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss verweist sodann den Bebauungsplan Nr. 39 "Rundes Moor", 2. Änderung bei einer Enthaltung zur weiteren Beratung in die Fraktionen. Der Aufstellungsbeschluss soll in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2017 gefasst werden.

 

Ratsmitglied Janssen betont, dass der Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" bestehen bleibt. Beigeordneter Meyer regt an, parallel zu den Beratungen in den Fraktionen bereits festzustellen, ob das Diakonische Werk mit der Ausweisung eines Fußwegenetzes auf privaten Flächen zustimmen würde.

(Anmerkung zur Niederschrift: Das Regenrückhaltebecken umfasst 1.980 qm, die Flutmulde 625 qm und der Unterhaltungsstreifen hat eine Größe von insgesamt ca. 1.800 qm)