Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt sodann den Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" bei einer Stimme dafür, 2 Enthaltungen und 6 Gegenstimmen ab.


Protokoll:

 

Erster Gemeinderat Hoinke führt eingangs aus, dass gemäß eines Antrages der SPD-Fraktion in verschiedenen Bereichen Randstreifenbegrünungen angelegt wurden. Dazu wurde ein Kataster erstellt, um geeignete Flächen zu ermitteln, die dann zunächst versuchsweise angesät wurden. Dabei handelte es sich um zwei größere Flächen am Baugebiet "Fasanenweg Süd" unter der Stromtrasse und auf der Fläche der Obstbaumwiese in Bohlenberge. Auch auf dem Zeteler Esch wurden Blühstreifen angelegt. Diese sind für die Natur besonders wertvoll. Er kündigt an, mit dem Ammerländer Landvolk Verband im kommenden Jahr zu besprechen, wie künftig mit diesen Randstreifen-Blühzonen umgegangen werden soll. Auf dem Driefeler Esch wurden zudem im Rahmen des Alleenprogramms der Gemeinde Zetel Bäume gepflanzt. Die Seite, welche mit tiefwurzelnden Pflanzen nicht besetzt werden konnte, weil sich dort zahlreiche Leitungen befinden, ist mit einem Blühstreifen versehen worden. Leider wurde dieser Streifen in Mitleidenschaft gezogen, indem dort bei Begegnungsverkehr auf die Berme ausgewichen werden muss und dabei der Blühstreifen tangiert wird und auf der Seite auch Reiter unterwegs waren. Trotzdem soll die Aktion wiederholt werden.

Auf eine Anfrage des Ausschussvorsitzenden Huger erläutert Ratsmitglied Janssen, dass der vorliegende Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" einen eigenen Antrag darstellt, der nicht im Rahmen des Gesamtprogramms der Begrünung, wie vom Ersten Gemeinderat Hoinke ausgeführt, aufgehen soll. Auch der Blühstreifen, den Erster Gemeinderat Hoinke erwähnt hat, wurde auf der möglichen Strecke am Driefeler Esch nur partiell angelegt. Er sieht in der Anpflanzung niederwüchsiger Sträucher einen Bedarf, weil immer wieder öffentliche Teilflächen durch die landwirtschaftliche Nutzung in Beschlag genommen werden. Dabei ist deutlich zu sehen, dass nicht bepflanzte Streifen den Ackerflächen leichter zugeschlagen werden als es bei Pflanzreihen möglich wäre. So kann er sich den Besatz mit Hagebutten in Verbindung mit dem Blühstreifen gut vorstellen. Einer Pflege bedürfen diese Pflanzen nach wenigen Jahren nicht mehr. Die Randstreifen bleiben geschützt. Zudem bietet der Besatz mit niederwüchsigem Gehölz den Kleintieren Schutz und ist dauerhafter als die stetige Anlage von Blühstreifen.

Dem kann Ratsmitglied Tebben nicht zustimmen und erläutert, dass auch Blühstreifen mehrere Jahre genutzt werden können. Die hohe Verkehrsdichte auf der Straße "Driefeler Esch" beeinträchtigt jedoch die Randstreifen, sodass sich die Blühstreifen nicht im nötigen Umfang entfalten können. Er macht deutlich, dass die landwirtschaftlichen Maschinen diese Straßen nur im Frühjahr und im Herbst befahren, während die Belastung durch die hohe Verkehrsdichte ganzjährig vorhanden ist. Zum Schutze der Seitenrandstreifen müsste diese Straße wieder für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.

Die Untere Naturschutzbehörde kann der Pflanzung von niederwüchsigem Gehölz, wie Erster Gemeinderat Hoinke ausführt, nicht zustimmen, weil dieses dem Charakter des Esch wiederspricht. Die Pflanzung junger Hagebutten würde dazu führen, dass diese zunächst von Gras überwuchert werden. Um einen naturgemäßen kräftigen Wuchs zu ermöglichen ist daher insbesondere in den ersten Jahren eine intensive Pflege notwendig, welche sich sehr aufwendig gestalten würde, weil sie in Handarbeit zu leisten wäre. Der Pflanzung solcher Gehölze kann er grundsätzlich zustimmen, regt aber an, diese dort durchzuführen, wo sie landschaftlich passen. Dabei sollten Zonen gebildet werden, in denen sich die Anpflanzung von Sträuchern konzentrieren.

Ausschussvorsitzender Huger macht nochmals deutlich, dass der rechte Straßenrandstreifen des Driefeler Esch, vom Freibad kommend, nicht mit tiefwurzenden Pflanzen besetzt werden darf, weil sich dort Leitungen befinden. Die FDP wendet sich gegen die Ausweisung eines 3 Meter breiten Pflanzstreifens, zumal in der Gemeinde Zetel grundsätzlich bereits ein Grünkonzept besteht. Den Antrag findet Beigeordneter Meyer inhaltlich gut, trägt aber auch vor, dass der Esch die falsche Stelle für den Besatz mit niederwüchsigem Gehölz ist. Das Programm zur Ansaat von Blühstreifen begrüßt er und hält es für erfolgreich. Dieser Weg sollte weiter verfolgt werden. Der Besatz mit Hecken oder niederwüchsigen Sträuchern sollte an anderen Orten geprüft werden. Insbesondere der hohe Pflegeaufwand in den ersten Jahren spricht gegen die Bepflanzung an dieser Stelle. Blühstreifen sind zudem sehr positiv für Insekten.

Ratsmitglied Janssen hingegen ruft dazu auf, den Esch wieder herzurichten, auf dem früher Büsche und Bäume gestanden haben. Dabei ist abzusehen, welchen Wert der Natur beizumessen ist und welchen Beitrag die Gemeinde dazu leisten kann. Er weist noch einmal daraufhin, dass eine entsprechende Bepflanzung das Befahren des Seitenrandstreifens vermindern wird.