Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt für das 12,3 ha große, zwischen Mühlenstraße/Schlossgang/Westersteder Straße/Ladestraße/Lindenstraße gelegene Gebiet gemäß § 141 Abs. 3 BauGB den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen. Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes ist in der anliegenden Karte dargestellt, diese ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Einleitungsbeschluss ist mit Hinweis auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 


Protokoll:

 

Stellv. Bürgermeister Gburreck begrüßt die Möglichkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für Neuenburg. In diesem Zusammenhang gibt er lobend bekannt, dass der Gewerbeverein im Rahmen einer Beleuchtungsaktion für Neuenburg prägende Gebäude illuminieren wird. Für Neuenburg wird die städtebauliche Sanierungsmaßnahme einen Gewinn darstellen.

Auch Ratsmitglied Eilers unterstützt den Antrag, erkundigt sich aber, unter welcher Maßgabe die Grenzen des Sanierungsgebietes festgesetzt wurden, zumal die Untersuchungsfläche mit 12,3 ha relativ groß ist. Erster Gemeinderat Hoinke antwortet, dass die Grenzen nach der Begehung mit einem Städteplaner und Vertretern der Entwicklungsgesellschaft festgelegt wurden. Dabei wurden Punkte aufgenommen, die sich zurzeit als besonders problematisch darstellen. Erst das Ergebnis der Untersuchung wird zeigen, in welcher Größe das Sanierungsgebiet tatsächlich auszuweisen sein wird.