Beschlussvorschlag:

 

Beigeordneter Gburreck schlägt vor, den Haushalt 2018 zur Kenntnis zu nehmen und in den Fraktionen zu beraten. Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss folgt diesem Vorschlag einstimmig.

 


Protokoll:

 

Ausschussvorsitzende Cordes bittet die Verwaltung zum Haushalt 2018 für den Bereich Soziales und Jugend vorzutragen.

 

Frau Ronken verweist auf die mit der Einladung verteilten Unterlagen mit den Erläuterungen zu den Ansätzen der einzelnen Produkte. Sie führt aus, dass beim Produkt  Mehrgenerationenhaus Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 35.000,--€ veranschlagt sind. Die Gemeinde muss eine Gegenfinanzierung von mindestens 5.000,--€ leisten. Die Bewirtschaftungs- und Sachkosten sind im Rahmen der Vorjahresansätze geplant. Es wird ein Defizit von 36.600,--€ kalkuliert. Bei den Personalkosten sind für die Verwaltungsstelle wie bisher 20 Wochenstunden kalkuliert. Anschaffungen im investiven Bereich sind nicht geplant.
Beim Produkt „Allgemeine Sozialhilfe“ verweist Frau Ronken auf die Einnahme bei dem Ansatz „Zuweisung für laufende Zwecke vom Land“. Hierbei handelt es sich um die vom Landkreis Friesland gezahlte Verwaltungskostenpauschale für Fälle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Ansatz wurde auf 30.000,--€ reduziert, da die Pauschale nur für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wird. Da seit Ende 2016 bereits viele der Flüchtlinge in den Leistungsbereich des Jobcenters gewechselt haben, reduziert sich diese Pauschale. Die beim Landkreis diskutierte Integrationspauschale für Flüchtlinge hat mit der Verwaltungskostenpauschale nichts zu tun und soll extra gezahlt werden. Die Integrationskostenpauschale wurde im Haushalt 2018 noch veranschlagt, da noch nicht bekannt ist, in welcher Höhe der Landkreis eine Pauschale zahlt.

Die Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und Seniorengruppen sind wie in den Vorjahren mit insgesamt 1.500,--€ eingeplant.

Beim Produkt IAV-Stelle und Altenbesuchsdienst gibt es bei den Ansätzen im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung. Ebenfalls sind Zuschüsse für Seniorenveranstaltungen mit insgesamt 2.500,-- € veranschlagt. Die Ansätze für die Zuschüsse zum Elternbeitrag wurden angepasst an die zu erwartenden Zuschussanträge von Familien. Der Gemeindejugendring hat für 2018 nur 8.000,--€ anstatt 9.000,-- € beantragt, da noch Rücklagen vorhanden sind.

Die Zuschüsse für Jugendfreizeiten sind in gleicher Höhe wie 2017 kalkuliert.

 

Zum Bereich Kindergärten und Krippen wird ausgeführt, dass der Zuschussbedarf für die vier gemeindeeigenen Kindertagesstätten mit 1.268.300,--€ veranschlagt ist. 2017 lag der veranschlagte Zuschussbedarf bei 1.256.600,--€. Die Elternbeiträge decken zur Zeit rund 12% der Bruttokosten, der Anteil des Landes liegt bei rund 30% und der Anteil der Gemeinde bei 58% . Aufgrund der Anfrage aus dem Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss zum Thema „Beitragsfreies Kindergartenjahr“ führt sie aus, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung des Kindes beitragsfrei ist. Für den Ausfall dieser Elternbeiträge erstattet das Land pro Kind und Monat bei einer täglichen Betreuungszeit von 4 bis 8 Std. 120,-- €, bei einer täglichen Betreuungszeit von mind. 8 und mehr Stunden 160,--€.  Sie stellt die Verteilung der aufgenommenen Kindergartenkinder zum Stand Januar 2018 bezüglich der beitragsfreien Kinder (drittes Kindergartenjahr) und der beitragspflichtigen Kinder (erstes und zweites Kindergartenjahr) vor. Ebenfalls werden die Zahlen der aufgenommenen Krippenkinder genannt. Eine detaillierte Aufstellung der Kinderzahlen war in der Vorlage aufgeführt. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass das Land zur Zeit mit Hochdruck an dem Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit in Kindergärten arbeitet. Das Land erkennt die Konnexität an und will den Kommunen einen angemessenen  Ausgleich für den Ausfall der Elternbeiträge geben. Nach einem ersten Vorschlag des Landes soll der Ausgleich über eine Erhöhung der bisherigen Personalkostenförderung auf 52 % erfolgen. Die Kommunen sind jetzt gefordert, zu berechnen, ob dieses Angebot ausreichend ist. Für Zetel würde dieses Angebot nicht ausreichen, es wird  zum Ausgleich der Elternbeitragsausfälle eine Personalkostenquote von mindestens 58% benötigt. Die Verbände der Kommunen stehen zur Zeit in Verhandlungen mit dem Land.

Zum Bereich Kindergärten führt Frau Ronken weiter aus, das die Bewirtschaftungs- und Sachkosten in Anlehnung an das Vorjahr kalkuliert wurden und es hierbei kaum Veränderungen gibt. Für 2018 ist für Mitarbeiter/innen der Kindergärten und Krippen eine dreitägige Fortbildung zum Thema „Ermutigungspädagogik in der offenen Arbeit“ geplant. Pro Einrichtung sind hierfür 1.500,--€ eingeplant.

Zum Produkt „Jugendtreff – Steps“ führt sie aus, dass für Aus- und Fortbildung ein Betrag von 5.600,-- € eingeplant ist, da in 2018 mehrere Fortbildungen zum Thema „Suchtprävention“ geplant sind. Ansonsten gibt es kaum Veränderungen bei den Ansätzen im Vergleich zu Vorjahr. Im investiven Bereich ist die Anschaffung eines Geschirrspülers eingeplant, da der alte abgängig ist.

Beim Produkt „Jugendparlament“ wurden die Ansätze von 2017 übernommen.