Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 „Ferienhausgebiet Elisenhof" zur Ausweisung eines Ferienhausgebietes gem.

§ 10 Abs. 1 Baunutzungsverordnung.

 

Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller. Mit dem Antragsteller ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im förmlichen Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

 


Protokoll:

 

Ratsvorsitzender Pauluschke lobt den Erhalt des Elisenhofes und die neue Nutzung. Auch Ratsmitglied Janssen findet die beabsichtigte Planung gut, verweist aber auf die Krötenwanderung in diesem Bereich, die durch die Baumaßnahmen und die Neunutzung des Gebäudes und des Geländes für weitere Ferienwohnungen gestört werden wird. Er erkundigt sich daher, was mit den derzeit vorhandenen natürlichen Begebenheiten geschehen wird. Die Umsiedelung der Kröten wäre möglich, wenn in der Nähe ein Laichgewässer angelegt werden würde. Die Prüfung dieser Auswirkungen ist ein Bestandteil des Bauleitplanverfahrens, wie Bürgermeister Lauxtermann deutlich macht. Ausschussvorsitzender Huger verweist auf ein auf dem Gelände befindliches Feuchtbiotop und erkundigt sich, ob dieses erhalten bleibt. Herr Möhlmann als Investor, der sich im Publikum befindet, betätigt, dass nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde dieses Feuchtgebiet nicht überplant wird. Es soll als natürliches Gewässer erhalten bleiben.