Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Südlich der Ladestraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch den Antragsteller. Mit dem Antragsteller ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.

 

Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird dieser im beschleunigten Verfahren nach § 13 a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Pläne) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten


Protokoll:

 

Stellv. Bürgermeister Gburreck begrüßt die beabsichtigte Planung und führt aus, dass die Hintergrundbebauung zur Ausweisung zusätzlichen Baulandes in Neuenburg gefördert werden sollte. Das Gelände ist gut geeignet, die Planungen der Schlossweiden werden nicht beeinträchtigt. Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass in Neuenburg jeder mögliche Platz zur Ausweisung von Bauland genutzt werden sollte. Der Bedarf, auch im Ortsteil Neuenburg, an Bauplätzen, ist nicht unerheblich. Der Bereich stellt sich im Flächennutzungsplan der Gemeinde Zetel, wie Erster Gemeinderat Hoinke deutlich macht, als „Allgemeines Wohngebiet“ dar.

Ratsmitglied Eilers wirft ein, dass südlich dieses Bereiches bis an die Bäke noch Potential zur Ausweisung von Bauland bestände. Im Übrigen befindet sich im Anschluss an den Planbereich die Liegenschaft der Raiffeisen-Warengenossenschaft. Er regt an, mit dieser ein Gespräch über deren Verbleib und die weitere Nutzung der Flächen durch die Genossenschaft zu führen. Bürgermeister Lauxtermann weiß, dass die Fläche der Raiffeisen-Warengenossenschaft als Mischgebiet ausgewiesen ist und als solche auch behalten werden sollte.