Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Antrag auf Erweiterung des Lehmabbaus im Raum Zetel/Driefel der Bockhorner Klinkerziegelei Uhlhorn GmbH und CoKG zuzustimmen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsausschusses ist im Umlaufverfahren einzuholen.

 


Protokoll:

 

Den beantragten Lehmabbau im Bereich Zetel/Driefel erläutert Herr Buchow als Vertreter der Klinkerziegelei Uhlhorn, Bockhorn-Grabstede. Er macht deutlich, dass

70 % des Rohstoffes für die Klinkerziegelei aus der Friesischen Wehde und dem Ammerland stammen. Bei dem Lehmabbau in Driefel handelt es sich um alte Lehmabbaurechte, die seinerzeit vom früheren Eigentümer Hermann Schmidt angekauft wurden. Es erfolgt ein Abbau in einer Tiefe von 80 – 120 cm. Anschließend wird der Bereich wieder vollflächig verfüllt und Mutterboden aufgetragen. In anliegenden Bereichen wurden bislang ca. 2.500 m3 Ton abgefahren. Diese wurden mit täglich ca. 13 LKWs ohne Anhänger abgefahren. Im beantragten Abbaugebiet werden 10.000 m3  abzubauender Ton erwartet. Er betont, dass die Klinkerziegelei auf diesen Rohstoff angewiesen ist. Die Rohstoffe werden insgesamt knapper. Der bereits angelegte Abbfuhrweg für den derzeit durchgeführten Lehmabbau in der Region kann auch für das neue Abbaugebiet genutzt werden.

Herr Eden, Landkreis Friesland, als Gast im Zuschauerraum anwesend, erklärt, dass die Untere Naturschutzbehörde für die Genehmigung zuständig ist, weil es sich um einen Trockenabbau handelt. Das Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen. Negative Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Auch seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken, dem vorliegenden Antrag auf Lehmabbau im Bereich Zetel/Driefel zuzustimmen. Nach Beendigung des Tonabbaus und Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen wird sich der Landschaftsbereich wieder so darstellen, wie er im Moment vorzufinden ist.

Auf eine Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke, ob in den Bereichen bereits Flächen abgelehmt wurden, erläutert Herr Buchow, dass dieses der Fall ist, jedoch Reserveflächen zurückgehalten wurden. Ratsmitglied Tebben weiß, dass die derzeit in Rede stehende Fläche bislang noch nicht abgebaut wurde.

Ausschussvorsitzender Huger verweist auf das Gutachten der Thalen Consult zu den Auswirkungen des Lehmabbaus. Er findet es in sich schlüssig, weist jedoch darauf hin, dass in dem Gutachten von einer täglichen Fahrzeugbewegung von ca. zehn Lastkraftwagen gesprochen wird, während heute bereits ca. fünfzehn LKWs täglich eingesetzt werden. Er erkundigt sich, welche Anzahl realistisch ist. Herr Buchow erklärt dazu, dass eine durchschnittliche Fahrzeugbewegung von zehn LKWs täglich anzunehmen ist. Weiter erkundigt sich Herr Huger nach den Geräuschemissionen der eingesetzten Maschinen. Dazu erläutert Herr Buchow, dass ein gebrauchsüblicher Bagger mit Dieselbetrieb eingesetzt werden wird. Die von diesem Gerät verursachten Geräuschemissionen sind allgemein bekannt. Weiter erkundigt sich Ausschussvorsitzender Huger nach den Auswirkungen, welche mit der Anlage eines Böschungswinkels von 1 zu 3 gegen 1 zu 5 zu erwarten sind. Dazu erklärt Herr Eden, dass Auswirkungen insbesondere auf das Freibad, welches weiter weg und wesentlich tiefer gelegen ist, nicht zu erwarten sind. Die am Rande stehenden Eichen mit einem Durchmesser von 8 bis 30 cm werden entgegen der Befürchtung des Ausschussvorsitzenden nicht entnommen, da der Lehmabbau in einem deutlichen Abstand zu den Baumreihen enden wird.

Ratsmitglied Janssen verweist darauf, dass der Lehmabbau sehr nahe an einem Wohngebiet erfolgt. Er erkundigt sich, ob Untersuchungen bezüglich der Beeinträchtigung der Wohnbebauung vorgenommen wurden und Veränderungen beim Grundwasser zu erwarten sind. Er weist darauf hin, dass Veränderungen des Grundwasserspiegels zu Schäden an Gebäuden führen können. Herr Eden erklärt, dass der Lehm lediglich in einer Tiefe von ca. 1 m abgebaut wird. Zudem wird am Randbereich in einer Schräge abgebaut. Auch die Untere Wasserbehörde und die Emissionsschutzbehörde sind am Verfahren beteiligt worden und haben keine Bedenken. Bürgermeister Lauxtermann weist darauf hin, dass die Gemeinde Zetel im vorliegenden Fall als Träger öffentlicher Belange eingebunden ist. Die hier aufgeführten Bedenken sind vom Landkreis Friesland als Genehmigungsbehörde abzuwägen, jedoch kein Tatbestandsmerkmal, das von der Gemeinde Zetel im Beteiligungsverfahren zu erörtern ist.