Beschlussvorschlag:

:

Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt sodann wie folgt ab:

 

Abstimmungsergebnis zu a. :        2 Stimmen dafür

                                                            7 Stimmen dagegen

 

Abstimmungsergebnis zu b. :        6 Stimmen dafür

                                                            3 Stimmen dagegen

 

Abstimmungsergebnis zu c.:         1 Stimme dafür

                                                            8 Stimmen dagegen.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss damit vor, sich dem Vorschlag des Landkreises Friesland auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter der Auflage anzuschließen, dass die zu setzenden großkronigen Bäume fachmännisch eingebaut werden.

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann schlägt vor, dem Beschluss des Landkreises Friesland zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Pflanzgebotstreifens beizutreten. Ausschussvorsitzender Huger verliest das Schreiben des Landkreises Friesland vom 03.01.2018, in dem der Landkreis Friesland einen Beschlussvorschlag zur Befreiung von den Festsetzungen des Pflanzgebotes formuliert.

Ratsvorsitzender Pauluschke macht deutlich, das im vorliegenden Fall zum einen zu prüfen ist, aus welchem Grunde es hingenommen werden kann, das von einem Betrieb im Gewerbegebiet permanent gegen bestehende Vorschriften eines Bebauungplanes und damit einer Satzung verstoßen wird und zum anderen, wie auf diese Verstöße jetzt reagiert werden soll. Beide Prüfungen sind voneinander zu trennen. Er erkundigt sich dann, ob die Fa. Tönjes vor der Beseitigung der Grünanlagen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufgenommen hat. Bürgermeister Lauxtermann erläutert, dass im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Gewerbegebiet Roßfelde“ festgestellt wurde, dass sich die Ausweisung der Grünordnung, wie im Bebauungsplan festgelegt, für die Entwicklung des Gewerbegebietes als hinderlich auswirkt. Der Entwicklung ortsansässiger Gewerbebetriebe muss in eigens dafür ausgewiesenen Flächen Vorrang eingeräumt werden. Die Beseitigung der Grünstreifen ist mit Kenntnis seiner erfolgt.

Bürgermeister Lauxtermann ist, wie Ratsmitglied Janssen feststellt, mit dem Betriebsinhaber der Fa. Tönjes befreundet. Daher sieht er eine Befangenheit, so dass er beantragt, den Bürgermeister von weiteren Diskussionen auszuschließen. Dem widerspricht Ratsvorsitzender Pauluschke und weist darauf hin, dass sorgfältig zwischen Verwandtschaft- und Freundschaftsgraden zu trennen ist. Er führt weiter aus, dass der Zustand der Gewerbefläche zu eruieren ist, wie er sich vor der Änderung durch die Fa. Meinex darstellte und weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass seinerzeit auch über das Verhalten des vorhergehenden Betriebsinhabers Meinex Klagen geführt wurden, der im angrenzenden Grünbereich keine Pflegearbeiten vorgenommen hat und diese verwildern ließ. Den Zustand im Grünbereich und deren Entwicklung kann Bürgermeister Lauxtermann nach seiner Auffassung am besten beurteilen. Dabei sagt er auch, dass ein Grünausgleich in der Fläche im vorliegenden Fall nicht ohne weiteres umzusetzen wäre.

Erster Gemeinderat Hoinke teilt mit, dass der Ausschluss des Bürgermeisters von den Beratungen laut Nds. Kommunalverfassungsgesetz unzulässig wäre, da keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen. Dieses nimmt Ratsmitglied Janssen zur Kenntnis, bleibt jedoch bei seiner Auffassung, dass der Bürgermeister aus freien Stücken an der Diskussion nicht teilnehmen sollte, da eine Verbindung zwischen ihm und dem Betriebsinhaber besteht.

Stellvertretender Bürgermeister Gburreck wirft ein, dass die vom Landkreis erarbeitete Vorlage ins Verhältnis zu setzen ist zu dem ehemals vorhandenen Zustand.

Ratsmitglied Szengel warnt davor, im Zuge der Erörterung der Fa. Tönjes zu unterstellen, die Beseitigung der Grünordnung in der Absicht vorgenommen zu haben, dass dieses folgenlos bleiben würde. Damit würde der Ruf der Fa. Tönjes beschädigt. Dem entgegnet Ratsvorsitzender Pauluschke, dass es jedoch festzustellen ist, ob sich der Speditionsbetrieb über bestehende rechtliche Vorschriften hinweggesetzt hat. Nach Auskunft des Bürgermeisters ist die Entfernung des Grünstreifens in Absprache mit ihm erfolgt. Er verweist auf den Antrag, der auf die Erstellung von Parkplätzen auf dem Betriebsgelände zielt und macht darauf aufmerksam, dass entlang der Straße im Gewerbegebiet ausreichend Parkstreifen vorhanden sind und diese in den vergangenen Jahren auch häufig genutzt wurden. Damit stände zunächst einmal ausreichend Parkraum zur Verfügung. Er stellt aber auch fest, dass sich das Betriebsgelände inzwischen gepflegt und geordnet darstellt, während es zu Zeiten des Betriebsvorgängers keinesfalls einem geordneten Gewerbebetrieb entsprach. Der Schwerpunkt bezüglich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in dem Bestand des Grünausgleiches zu sehen. Sollte sich die Gemeinde dem Vorschlag des Landkreises Friesland auf Erteilung einer Befreiung anschließen, muss dieses damit einhergehen, dass die neu zu setzenden Bäume fachmännisch angepflanzt werden. Er schlägt vor, die Fa. Tönjes aufzufordern, zunächst die Neuanpflanzungen vorzunehmen und erst wenn dies umgesetzt wurde, die Zustimmung zu der Befreiung zu erteilen. Dem hält jedoch Bürgermeister Lauxtermann entgegen, dass dieses rechtlich nicht umzusetzen sein wird. Nach seiner Auffassung ist die Nachnutzung der gewerblichen Fläche sehr positiv zu bewerten. Der gepflasterte Streifen zur Ausweisung von Parkplätzen anstelle der dort vorgesehenen Grünstreifen ist als einzige Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes erkennbar. Die Grünordnung an den anderen Grenzen des Betriebsgeländes ist noch vorhanden, teilweise aufzuforsten und wird sich entwickeln.

Ratsmitglied Janssen führt aus, dass mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bauliche oder andere Maßnahmen in einem Plangebiet umgesetzt werden sollen, welche so von den Vorschriften des Bebauungsplanes nicht gedeckt sind. Hier stellt sich jedoch der Sachverhalt anders dar, indem zunächst Tatsachen mit der Fertigstellung der baulichen Anlagen geschaffen werden, die den Vorschriften des bestehenden Bebauungsplanes widersprechen, und im Nachhinein eine Befreiung beantragt wird. Er weist zudem darauf hin, dass im Jahr 2015 bei der Änderung des Bebauungsplanes die Grünordnung unverändert übernommen und damit bestätigt wurde. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches nur möglich, wenn die wesentlichen Grundzüge der Bauleitplanung nicht betroffen sind. In der Festsetzung der Grünordnung als Bestandteil des Bebauungsplanes sieht er jedoch einen wesentlichen Bestandteil, von dem eine Befreiung nicht möglich ist. Eine nachträgliche Sanktion bereits durchgeführter Maßnahmen, die nicht den Vorschriften des Bebauungsplanes entsprechen, hält er für falsch. Der Argumentation kann sich Ratsvorsitzender Pauluschke anschließen, fragt aber auch, welche Alternativen sich anbieten. Es wäre auf der einen Seite möglich, mit der Stellungnahme ein Exempel zu statuieren und die Zustimmung zu verweigern oder aber eine Entscheidung herbeizuführen, die angemessen ist. Dabei steht für ihn die Angemessenheit einer Entscheidung im Vordergrund.

Ausschussvorsitzender Huger stellt fest, dass die Speditionsfirma Fakten geschaffen hat, bevor eine Befreiung erteilt wurde. Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, diese nachträglich im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu sanktionieren, wenn die Fa. Tönjes sich verpflichtet, bereits jetzt mit der Pflanzung, wie vom Landkreis Friesland vorgeschlagen, zu beginnen. Er weist darauf hin, dass der Gemeinde Zetel für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist von zwei Monaten eingeräumt wurde, die ausgenutzt werden könnte, um in der Zeit zu prüfen, ob die Spedition Tönjes guten Willens ist, ihren Teil der Auflage einer Befreiung umzusetzen. Sollte dieses erkennbar sein, sollte die Zustimmung erteilt werden.

Ratsmitglied Janssen verweist nochmals auf die ausreichenden Parkflächen im öffentlichen Bereich. Er sieht daher keinen Bedarf zusätzliche Parkplätze anzulegen, wenn dafür festgesetzte Grünflächen aufgegeben werden müssen. Die Notwendigkeit zum Erhalt der verlegten Rasengittersteine ist daher für ihn nicht gegeben.

Wesentlicher Bestandteil der Diskussion ist der im Bebauungsplan festgesetzte Grünausgleich. Wenn aber, wie Ratsvorsitzender Pauluschke einwirft, der Vorschlag des Landkreises zur Pflanzung von fünf großkronigen Laubbäumen dem bislang festgesetzten Grünausgleich entspricht, sollte die Gemeinde dem Vorschlag folgen und sich der Möglichkeit einer Befreiung anschließen. Dieses darf aber nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Auflage zur Pflanzung großkroniger Bäume auch durchgesetzt wird.

Nach Auffassung des Ratsmitgliedes Rusch hat die Fa. Tönjes im Verbotsirrtum gehandelt. Aus der Sicht des Unternehmens war die Folge der Handlung nicht zu erkennen. Der jetzt vom Landkreis vorgeschlagene Kompromiss zur Pflanzung fünf großkroniger Bäume, dreimal verpflanzt mit Stammumfang 18 – 20 cm, ist eine finanziell teure Lösung, welche die Speditionsfirma aber zu übernehmen hat. Damit sollte dann aber auch dieses Verfahren beendet werden.

Ausschussvorsitzender Huger hingegen wirft ein, dass bei Fehlverhalten eines Kleinunternehmens oder privater Personen die Verfehlungen möglicherweise mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden, während im vorliegenden Fall einem Großunternehmen eine Befreiung in Aussicht gestellt wird. Dem hält Bürgermeister Lauxtermann entgegen, dass die Beseitigung des Grünstreifens mit der Verwaltung abgesprochen war.

Ratsvorsitzender Pauluschke kann sich dem Vorschlag des Landkreises mit dem Zusatz anschließen, dass die zu pflanzenden Bäume fachmännisch einzubauen sind. Dem widerrum hält Ratsmitglied Janssen entgegen, dass eine nachträgliche Sanktionierung bestehender Verstöße gegen Rechtsnormen per se fraglich ist. Zudem fragt er sich, ob eine solche Befreiungsregelung hier überhaupt zum Tragen kommen kann. Ratsvorsitzender Pauluschke wiederholt, dass es um ein zweckmäßiges, vernünftiges Verfahren geht, die Situation zu entschärfen.

Ratsmitglied Tebben führt aus, dass insgesamt 60 – 100 Bäume entfernt oder zurückgeschnitten worden sind. Er kann es nicht verstehen, dass dieses offenbar in der Nachbarschaft nicht bemerkt wurde und keiner der Nachbarn den Betriebsinhaber darauf angesprochen oder rechtzeitig die Behörden verständigt hat.

 

Ausschussvorsitzender Huger formuliert die möglichen Stellungnahme

           

a.    Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird abgelehnt, weil die Befreiung die wesentlichen Grundzüge des Bebauungsplanes betreffen.

 

b.    Den Vorschlag des Landkreises Friesland auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird unter der Auflage zugestimmt, dass die zu setzenden großkronigen Bäume fachmännisch eingebaut werden.

 

c.    Die Gemeinde Zetel hat erkannt, dass die Umsetzung des Parkstreifens und damit der Verstoß gegen bestehende Vorschriften des Bebauungsplanes im Vorfeld erfolgt ist und missbilligt dieses. Die Zustimmung wird trotzdem erteilt, wenn die Firma als Zeichen des guten Willens die Bäume zunächst setzt und erst im Anschluss einer Befreiung zugestimmt wird.

 

Ratsmitglied Janssen schlägt vor, dass sich der Ausschuss zu einem Ortstermin an oder auf der Fläche des Speditionsunternehmens zusammenfindet, um sich die Situation vor Ort betrachten zu können. Diesem Vorschlag schließt sich stellvertretender Bürgermeister Gburreck an und empfiehlt, diesen Ortstermin vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses im Februar 2018 durchzuführen und allen Ratsmitgliedern anzubieten. Bürgermeister Lauxtermann sagt zu, einen Termin mit der Fa. Tönjes abzustimmen und den Ratsmitgliedern zuzuleiten.