Protokoll:

 

Eingangs erläutert Frau Bauer, dass die Gemeinden Bockhorn und Zetel und die Stadt Varel in 2014 das gemeinsame regionale Entwicklungskonzept „Südliches Friesland“ aufgestellt haben. Dabei wurden Entwicklungsziele formuliert, die den Bereichen der Sicherung und des Zugangs der Daseinsvorsorge, dem Erhalt und Schutz des kulturellen Erbes und der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der regionalen Wirtschaft entstammen. Projekte in diesen Bereichen sind grundsätzlich förderfähig. Gefördert werden Investitions- und Baukosten, Studienkosten, Personalkosten und Kosten für die Erstattung von Konzepten und Kooperationsmaßnahmen mit anderen LEADER-Regionen. Antragsberechtigt sind neben den privaten Trägern auch Vereine oder Verbände und öffentliche Träger. Die Projekte müssen einem der Entwicklungsziele als Handlungsfeld zuordnungsfähig sein. Sodann stellt sie eine Beispielrechnung zur Bezuschussung eines Projektes vor. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Mit der Maßnahme darf vor Bescheiderteilung nicht begonnen werden. Der Zuschuss wird rückwirkend gezahlt, so dass der Vorhabenträger die Kosten zunächst auslegen muss. Die Förderung kann bis max. 100.000,--€ pro Maßnahme betragen. Die Projekte müssen einen Kostenrahmen von wenigstens 2.500,--€ bei privaten Investoren oder 10.000,--€ bei öffentlichen Investoren haben. Es darf sich nicht um Pflichtmaßnahmen oder um Unterhaltungsmaßnahmen handeln. Umgesetzt wurden im Bereich der LEADER-Region „Südliches Friesland“ bislang die Bewegungs- und Begegnungsstätte des TUS-Zetel, die Beschaffung von Bodenplatten für Großraumveranstaltungen in einer Sporthalle, die Renovierung eines Fischernetzschuppens am Vareler Hafen, die Förderung der Mädchenkompetenz an Schulen, die neue Gartengestaltung am Schulmuseum Bohlenbergerfeld, die Neueindeckung des  Onken-Hofes in Neuenburg mit einem Reetdach, weil es sich dabei um den Erhalt von Ferienwohnungen handelt, und die Überdachung am Vereenshus. Das Projekt ist zunächst vorzustellen und ein „Steckbrief“ dafür zu entwickeln. Die lokale Aktionsgruppe des regionalen Entwicklungskonzeptes „Südliches Friesland“ bewertet dann dieses Projekt und stellt die mögliche Förderfähigkeit fest. Soweit dies von der lokalen Aktionsgruppe positiv gesehen wird, wird der Antrag an das Amt für regionale Landentwicklung in Oldenburg weiter gereicht. Mit dem Beschluss der lokalen Aktionsgruppe steht jedoch die grundsätzliche Förderzusage bereits fest. Die Dauer von der Vorstellung des Projektes bis zu einer Bescheiderteilung über eine mögliche Bezuschussung umfasst wenigstens 6 Monate. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen. Zwar stehen so der Bezuschussung einige Hemmnisse im Wege, doch ist auch eine erhebliche Bezuschussung von Maßnahmen möglich. So stehen insgesamt 2,4 Mio Euro für die Region zur Verfügung, von denen nach Abzug der Festkosten 1,9 Mio Euro für die Förderung von Projekten verbleiben. So wurden bereits Projekte in einem Umfang von 1,5 Mio Euro mit einer Bezuschussung 600.000,-- € in der Region umgesetzt, von denen ortsansässige Unternehmen profitieren. Auf die Anfrage des Ratsmitgliedes Wilken, ob Verwaltungen der europäischen Gemeinschaft in Brüssel an der Entscheidung über eine Bezuschussung direkt beteiligt sind, teilt Frau Bauer mit, dass dieses nicht der Fall ist. Die Prüfung und Bescheiderteilung erfolgt durch das Amt für regionale Landentwicklung in Oldenburg, welches jedoch, weil Kontrollen der EU-Behörden, vor allem im Vergabewesen, durchgeführt werden, sensibilisiert ist und entsprechend der Brüsseler Vorgaben agiert. Ratsvorsitzender Pauluschke ergänzt, das mit der Prüfung der Unterlagen durch Vertreter der europäischen Union keine zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen entstehen. Zudem erfolgen die Überprüfungen stichprobenartig. Beigeordneter Meyer erkundigt sich, ob die langen Vorlaufzeiten auch in anderen LEADER-Regionen zu finden sind. Dieses bestätigt Frau Bauer und begründet es vor allem im Personalmangel in den zuständigen Behörden, der nicht nur in Oldenburg gegeben ist. Auch die gründliche Prüfung der Anträge und aller einzureichenden Unterlagen führt dazu, dass Antragsteller abgeschreckt werden könnten.