Sitzung: 05.06.2018 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Beschluss:
Nachfolgend ergeht einstimmig folgender Beschluss: „Die anliegende
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zetel zum 01.01.2010 nebst Anhang und Anlagen
wird beschlossen.“
Protokoll:
Eingangs berichtet Gemeindeamtmann Röben, dass die
Prüfbestätigung des Rechnungs- und Prüfungsamtes des Landkreises Friesland
vorliegt. Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert er die einzelnen
Bilanzpositionen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. Abschließend klärt er
über die bilanzpolitischen Entscheidungen und über das Problem der jährlichen
Abschreibungen auf. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt er
weiterhin, dass nun eine vollständige Übersicht über die Vermögenslage und
Schulden der Gemeinde vorliegt. Die Pflicht zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
wurde vom Land Niedersachsen vorgegeben. Eine Wahlmöglichkeit zur Umstellung
auf die Doppik gab es dabei nicht. Ausschussmitglied Keller fragt nach, warum
auf der Aktiv- sowie auf der Passivseite der Bilanz die Kreisschulbaukasse des
Landkreises Frieslands ausgewiesen ist. Gemeindeamtmann Röben klärt auf, dass
die Kreisschulbaukasse auf der Aktiva Vermögen darstellt, welches beim
Landkreis verwaltet wird. Dagegen ist der Ausweis eines Darlehens aus der
Kreisschulbaukasse auf der Passivseite unter der Bilanzposition Kredite für
Investitionen darzustellen. Ausschussmitglied Janssen fragt nach, wie sich die
Sonderposten aus Investitionszuweisungen konkret zusammensetzen und wie es sich
mit der Auflösung dieser Sonderposten verhält. Gemeindeamtmann Röben erklärt,
dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren Zuweisungen und Zuwendungen von der
Europäischen Union, Bund, Land, Landkreis sowie von privaten Zuschussgebern
erhalten hat. Die jährliche Auflösung dieser Sonderposten erfolgt analog der
Abschreibung des Anlagegutes und wirkt sich somit ertragswirksam auf die
Ergebnishaushalte aus. Weiterhin erklärt er, dass sämtliche kamerale
Vermögenshaushalte im Gemeindearchiv durchsucht wurden, um jede Zuwendung zu
passivieren. Die Unterlagen reichen bis ins Haushaltsjahr 1965 zurück.
Ausschussmitglied Schröder fragt nach, warum die Eröffnungsbilanz erst jetzt
fertiggestellt wurde. Gemeindeamtmann Röben erklärt, dass die umfangreichen
Arbeiten zur Eröffnungsbilanz sehr viel Zeit in Anspruch genommen haben. Hinzu
kam, dass die Gutachten der DEKRA für die Gebäude und Straßen nur teilweise
verwertbar waren. Die Bewertung der Straßen war so hoch, dass folglich ein
Ausgleich im Ergebnishaushalt für die nächsten Jahre, aufgrund der hohen
Abschreibungen, nicht möglich gewesen wäre. Daher hatte man sich entschlossen,
auf Grundlage der Vermögenshaushalte der letzten 25 Jahre jede Straße nach den
tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellwerten zu bewerten. Gemeindekämmerer
Oetken ergänzt, dass es auch beim Rechnungs- und Prüfungsamt des Landkreises
einen Personalwechsel gegeben hat, welcher zu Zeitverzögerungen geführt hat.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt Gemeindeamtmann Röben,
dass nun die Jahresabschlüsse ab 2010 nachgeholt werden müssen und sich dementsprechend
auch die Überschussrücklage in der Nettoposition ändern wird. Bürgermeister
Lauxtermann geht davon aus, dass die noch offenen Jahresabschlüsse nicht mehr
so umfangreich sind, wie die Eröffnungsbilanz.