Beschluss:

 

Der Rat fasst einstimmig ohne Aussprache nachfolgenden Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit und die Eingaben der beteiligten Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 13 und 13 a Baugesetzbuch wie in der Anlage zur Drucksache 37/2018 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 39 „Rundes Moor“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.

 


Protokoll: