Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 58/2018 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 121 „Zetel Süd“, bestehend aus Planzeichnungen und Begründungen, der Bebauungsplan auch mit Umweltbericht, jeweils als Satzung.

 


Protokoll:

 

Ratsvorsitzender Pauluschke betont, dass seitens der Träger öffentlicher Belange keine Einwände eingebracht wurden, die zu einer Änderung der vorliegenden Planung geführt hätten. Dieses führt er auch auf die sorgfältige Bauleitplanung zurück. Aus der Öffentlichkeit sind ebenfalls keine Hinweise eingegangen.

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Janssen teilt Gemeindeamtsinspektor Kant mit, dass die dem Baugebiet an der L 815 vorgelagerten Fläche mit dem Bebauungsplan Nr. 72 überplant ist. Er zeigt anhand der Planzeichnung die Grenzen dieses Bebauungsplanes auf.