Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasste sodann einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Gewerbegebiet Bahnweg“ zur Ausweisung eines Gewerbegebietes.

 

Die Aufstellung erfolgt im förmlichen Verfahren nach den §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) incl. Erstellung eines Umweltberichtes und Kompensationsmaßnahmen.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) und § 4 Absatz 2 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 


Protokoll:

 

Erster Gemeinderat Hoinke zeigt anhand einer Planzeichnung den vorgesehenen Geltungsbereich der Bauleitplanung auf und erklärt, dass entlang der L 815 Teilbereiche mit dem Bebauungsplan Nr. 72 überplant sind. Der Betrieb Müller ist zwar genehmigt, er befindet sich aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Rahmen der Neuaufstellung einer Bauleitplanung soll dieser Betrieb abgesichert werden. Bezüglich des Gartenbaubetriebes, der sich am Bahnweg ansiedeln möchte, teilt er mit, dass hierfür die Baugenehmigung zur Errichtung einer Betriebshalle vorliegt. Ein Betriebsleiterwohnhaus kann jedoch nicht in Aussicht gestellt werden, soweit dieser Bereich nicht planerisch dafür ausgewiesen ist. Auf der gegenüberliegenden Weide möchte ein Zimmerermeister seinen Betrieb errichten. Hier sind die Lärmemissionswerte intensiv zu prüfen, die somit einen Kernpunkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes darstellen werden.

Beigeordneter Meyer wirft ein, ob es nicht sinnvoll wäre, die Fläche eines künftigen Gewerbegebietes zu mindestens im Flächennutzungsplan großflächiger darzustellen und Bereiche entlang der Neuenburger Straße mit aufzunehmen. Dem hält aber Erster Gemeinderat Hoinke entgegen, dass die Gemeinde dort keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse hat, so dass er zum jetzigen Zeitpunkt von einer Überplanung abrät.

Bürgermeister Lauxtermann macht deutlich, dass der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Zetel aus dem Jahr 2005 stammt. Die Änderung dieses Teilbereiches zur Umwandlung von allgemeinen Wohngebiet in Gewerbeflächen und damit der Anstoß für eine weitere Entwicklung der Gemeinde Zetel in diese Richtung sind grundsätzlich möglich.

Ratsvorsitzender Pauluschke vertritt die Auffassung, dass die Wohnbebauung von der Gemeindestraße „Alte Bleiche“ Richtung Ortsausgang weiter geführt und bis zu einer Grenze entlang des Bahnweges ausgewiesen werden könnte. Aber auch er macht deutlich, dass es hier lediglich um die Änderung des Flächennutzungsplanes, nicht aber um die Aufstellung eines Bebauungsplanes geht.

Bürgermeister Lauxtermann sagt eine Überprüfung zu.