Sitzung: 05.12.2018 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Protokoll:
Bürgermeister Lauxtermann leitet zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Er
skizziert die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Kommune zur Finanzierung
des Straßenbaus. Er sieht die wiederkehrenden Beiträge als Chance, dass
Straßennetz in Ordnung zu bringen und zu halten. Er verweist auf andere
Bundesländer, in denen es die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge bereits
gibt.
Erster
Gemeinderat Hoinke erläutert die Einführung von wiederkehrenden Beiträge anhand
einer Powerpoint-Präsentation. Darin geht er vor allem auf die beiden
Abrechnungsgebiete sowie auf die Satzung ein. Die Powerpoint-Präsentation wird
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Auf
Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Gburreck erklärt Erster Gemeinderat Hoinke,
dass außerhalb der Abrechnungsgebiete, wie bisher auch, eine Einzelabrechnung
erfolgt. Ausschussmitglied Szengel möchte wissen, ob auch die Nebenanlagen an
klassifizierten Straßen über die wiederkehrenden Beiträge finanziert werden
können. Erster Gemeinderat Hoinke bejaht dieses. Ausschussmitglied Brauers
erkundigt sich nach dem Passus in § 7 Abs. 4 der Satzung über die Flächen von
Windkraftanlagen innerhalb der Abrechnungsgebiete. Erster Gemeinderat Hoinke
erklärt, dass es derzeit keine Windkraftanlagen in den Abrechnungsgebieten gibt,
welche zu den wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden könnten.
Vorsichtshalber soll jedoch die Möglichkeit zur Abrechnung
dieser Flächen in der Satzung belassen werden. Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Brauers erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass die Beiträge
analog zu den vierteljährlichen Steuerterminen fällig werden. Weiterhin möchte
Ausschussmitglied Brauers wissen, ob es auch eine Liste mit Straßen gibt,
welche zuerst erneuert werden. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass darüber
der Rat abstimmen muss. Es wird ein Ranking der schlechtesten Straßen geben.
Zunächst ist jedoch die Satzung zu beschließen. Ausschussmitglied Brauers fragt
nach, ob Anlieger außerhalb der Abrechnungsgebiete an klassifizierten Straßen
für einen Straßenausbau zukünftig zahlen müssen. Erster Gemeinderat Hoinke
erklärt, dass bislang vom Land nichts anderes geregelt worden ist. Im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens hat die Gemeinde Zetel jedoch genau diesen Hinweis
an das Innenministerium weitergeben, jedoch bislang keine Antwort erhalten.
Erster Gemeinderat Hoinke könnte sich vorstellen, dass es in Zukunft eine
Gesetzesänderung für diese Fälle geben könnte. Ausschussmitglied Keller fragt
nach, ob die maximale Berechnung auf 5000 m² bei großen Flächen rechtlich abgesichert
ist. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass das Innenministerium keine
Auskunft geben konnte. Derjenige, der von dieser sinnvollen Begrenzung
profitiert, wird nicht klagen. Es müsste schon jemand aus der Gemeinschaft
klagen und dann würde man sicherlich eine Lösung finden. Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Kammer erklärt Erster Gemeinderat Hoinke, dass Zuschüsse vom
Bund oder Land nicht angerechnet werden. Es sei denn, der Zuschussgeber erklärt
im Bescheid, an wen das Geld gehen soll. Als Beispiel nennt er den ländlichen
Wegebau, wo das Geld direkt an die Eigentümer gezahlt wird. In diesem
Zusammenhang schlägt Ausschussmitglied Kammer vor, dass sich die
Gemeindeökostrom beteiligt. Erster Gemeinderat Hoinke verweist auf die
Zuständigkeit des Rates und das dahingehend einen Beschluss gefaßt werden
müsse. Ausschussmitglied Brauers spricht sich für die Abweichung zur
Mustersatzung im Rahmen der 5000 m² Begrenzung aus. Es dürften die Landwirte,
welche große Flächen in den Abrechnungsgebieten besitzen, nicht über die Maßen
belastet werden.
Ausschussmitglied
Lammers erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren. Erster Gemeinderat Hoinke
erklärt, wenn der Rat die Satzung beschließt, dann wird die Verwaltung einen
Vorschlag ausarbeiten. Auf Anmerkung von Ausschussmitglied Brauers, dass eine
Ranking-Liste erarbeitet werden muss, teilt Bürgermeister Lauxtermann mit, dass
eine solche Liste bereits vorliegt. Es wurden alle Straßen durch eine Fachfirma
befahren und bewertet. Er gibt zu bedenken, dass man nicht nur nach Gefühl die
Ranking-Liste erarbeiten darf.
Erster
Gemeinderat Hoinke berichtet von einer weiteren Pilotkommune in Niedersachsen.
Die Stadt Springe erklärt in ihrem Internetauftritt, dass man den Straßenausbau
auch zwischendurch aussetzen kann. Man muss keineswegs jedes Jahr
Straßenausbauten durchführen. Ausschussmitglied Brauers fragt nach, warum der
Wald in Neuenburg nicht mit ins Abrechnungsgebiet fällt. Erster Gemeinderat
Hoinke erklärt, dass dieser Teil des Waldes über andere Wege erreichbar ist und
deshalb nicht mit ins Abrechnungsgebiet fällt. Dagegen fällt der Wald an der
Straße „An der Hasenweide“ ins Abrechnungsgebiet, da dieser nur durch die
Zufahrt „An der Hasenweide“ erreichbar ist. Der Ausschuss ist sich einig, dass
der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss und Rat ohne Abstimmung
weitergeben wird. Vorab soll die Satzung in den Fraktionen diskutiert werden.
Erster
Gemeinderat Hoinke erklärt, dass alle Unterlagen kurzfristig transparent auf
der Homepage der Gemeinde Zetel zur Verfügung gestellt werden.