Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann leitet zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Er skizziert die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Kommune zur Finanzierung des Straßenbaus. Er sieht die wiederkehrenden Beiträge als Chance, dass Straßennetz in Ordnung zu bringen und zu halten. Er verweist auf andere Bundesländer, in denen es die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge bereits gibt.

 

Erster Gemeinderat Hoinke erläutert die Einführung von wiederkehrenden Beiträge anhand einer Powerpoint-Präsentation. Darin geht er vor allem auf die beiden Abrechnungsgebiete sowie auf die Satzung ein. Die Powerpoint-Präsentation wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Gburreck erklärt Erster Gemeinderat Hoinke, dass außerhalb der Abrechnungsgebiete, wie bisher auch, eine Einzelabrechnung erfolgt. Ausschussmitglied Szengel möchte wissen, ob auch die Nebenanlagen an klassifizierten Straßen über die wiederkehrenden Beiträge finanziert werden können. Erster Gemeinderat Hoinke bejaht dieses. Ausschussmitglied Brauers erkundigt sich nach dem Passus in § 7 Abs. 4 der Satzung über die Flächen von Windkraftanlagen innerhalb der Abrechnungsgebiete. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass es derzeit keine Windkraftanlagen in den Abrechnungsgebieten gibt, welche zu den wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden könnten. Vorsichtshalber soll jedoch die Möglichkeit zur Abrechnung dieser Flächen in der Satzung belassen werden. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Brauers erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass die Beiträge analog zu den vierteljährlichen Steuerterminen fällig werden. Weiterhin möchte Ausschussmitglied Brauers wissen, ob es auch eine Liste mit Straßen gibt, welche zuerst erneuert werden. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass darüber der Rat abstimmen muss. Es wird ein Ranking der schlechtesten Straßen geben. Zunächst ist jedoch die Satzung zu beschließen. Ausschussmitglied Brauers fragt nach, ob Anlieger außerhalb der Abrechnungsgebiete an klassifizierten Straßen für einen Straßenausbau zukünftig zahlen müssen. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass bislang vom Land nichts anderes geregelt worden ist. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die Gemeinde Zetel jedoch genau diesen Hinweis an das Innenministerium weitergeben, jedoch bislang keine Antwort erhalten. Erster Gemeinderat Hoinke könnte sich vorstellen, dass es in Zukunft eine Gesetzesänderung für diese Fälle geben könnte. Ausschussmitglied Keller fragt nach, ob die maximale Berechnung auf 5000 m² bei großen Flächen rechtlich abgesichert ist. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass das Innenministerium keine Auskunft geben konnte. Derjenige, der von dieser sinnvollen Begrenzung profitiert, wird nicht klagen. Es müsste schon jemand aus der Gemeinschaft klagen und dann würde man sicherlich eine Lösung finden. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kammer erklärt Erster Gemeinderat Hoinke, dass Zuschüsse vom Bund oder Land nicht angerechnet werden. Es sei denn, der Zuschussgeber erklärt im Bescheid, an wen das Geld gehen soll. Als Beispiel nennt er den ländlichen Wegebau, wo das Geld direkt an die Eigentümer gezahlt wird. In diesem Zusammenhang schlägt Ausschussmitglied Kammer vor, dass sich die Gemeindeökostrom beteiligt. Erster Gemeinderat Hoinke verweist auf die Zuständigkeit des Rates und das dahingehend einen Beschluss gefaßt werden müsse. Ausschussmitglied Brauers spricht sich für die Abweichung zur Mustersatzung im Rahmen der 5000 m² Begrenzung aus. Es dürften die Landwirte, welche große Flächen in den Abrechnungsgebieten besitzen, nicht über die Maßen belastet werden.

Ausschussmitglied Lammers erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, wenn der Rat die Satzung beschließt, dann wird die Verwaltung einen Vorschlag ausarbeiten. Auf Anmerkung von Ausschussmitglied Brauers, dass eine Ranking-Liste erarbeitet werden muss, teilt Bürgermeister Lauxtermann mit, dass eine solche Liste bereits vorliegt. Es wurden alle Straßen durch eine Fachfirma befahren und bewertet. Er gibt zu bedenken, dass man nicht nur nach Gefühl die Ranking-Liste erarbeiten darf.

 

Erster Gemeinderat Hoinke berichtet von einer weiteren Pilotkommune in Niedersachsen. Die Stadt Springe erklärt in ihrem Internetauftritt, dass man den Straßenausbau auch zwischendurch aussetzen kann. Man muss keineswegs jedes Jahr Straßenausbauten durchführen. Ausschussmitglied Brauers fragt nach, warum der Wald in Neuenburg nicht mit ins Abrechnungsgebiet fällt. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass dieser Teil des Waldes über andere Wege erreichbar ist und deshalb nicht mit ins Abrechnungsgebiet fällt. Dagegen fällt der Wald an der Straße „An der Hasenweide“ ins Abrechnungsgebiet, da dieser nur durch die Zufahrt „An der Hasenweide“ erreichbar ist. Der Ausschuss ist sich einig, dass der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss und Rat ohne Abstimmung weitergeben wird. Vorab soll die Satzung in den Fraktionen diskutiert werden.

 

Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass alle Unterlagen kurzfristig transparent auf der Homepage der Gemeinde Zetel zur Verfügung gestellt werden.