Beschluss:

Dem Revisionsbeschluss wird bei 14 Fürstimmen, einer Enthaltung und elf Gegenstimmen zugestimmt. Beigeordneter Wilken erklärt, dass dieser Beschluss kommunalrechtlich geprüft werden soll.

 

 

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass Ratsbeschlüsse grundsätzlich auch umgesetzt werden. In diesem Fall haben sich grundlegende Änderungen ergeben. Er erklärt weiter, dass die Ampel verwaltungsrechtlich und fachlich nicht erforderlich war. Hinzu kommen jetzt die gestiegenen Kosten. Die Planung solcher Maßnahmen ist mit den eigenen Ressourcen nicht mehr zu leisten. Daher werden Planungsbüros beauftragt. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass aus diesen genannten Gründen eine erneute Beratung sinnvoll ist. Beigeordneter Wilken entgegnet, dass ein gültiger Ratsbeschluss vorliegt. Damit muss auch eine Umsetzung erfolgen. Er hält die Ampel für sinnvoll, auch für die Schulwegsicherung. Zudem sehen die Finanzen der Gemeinde gut aus. Aus sozialer Sicht ist eine Umsetzung des Ratsbeschlusses unbedingt notwendig. Beigeordneter Wilken erklärt weiter, dass der Landkreis empfohlen hat eine Bedarfsampel zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Dies wurde im Rat getan. Der Kfz-Verkehr wird an dieser Stelle nicht abnehmen. Damit besteht ohne Ampel eine Gefährdung für Kinder, ältere Menschen, sowie mobil eingeschränkte Menschen. Ratsmitglied Koring ergänzt, dass es sich bei der Bahnhofstrasse um eine Hauptverkehrstrasse handelt. Sie sieht ebenfalls eine Gefährdung für Kinder, ältere Menschen sowie mobil eingeschränkte Personen. Eine Ampel könnte zur Entschleunigung beitragen. Sie berichtet, dass die Gemeinde Bockhorn im Jahr 2017 eine Ampelanlage für 40.000 € errichtet hat. Ratsmitglied Koring stellt daher die Frage, warum die Kosten in Zetel so viel höher liegen. Ratsmitglied B. Janssen erläutert die Kostenentwicklung für diese Maßnahme. Ursprünglich sollte die Ampel 35.000 € kosten, aktuell liegen die Kosten bei 70.000 €, in denen 12.000 € Planungskosten enthalten sind. Es liegt ein Haushaltsansatz in Höhe von 55.000 € vor. Ratsmitglied B. Janssen rügt, dass der Planer erst ein Jahr nach dem ersten Beschluss beauftragt wurde. Ratsvorsitzender Pauluschke erklärt, dass ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2017 auf Errichtung einer Ampelanlage in der Bahnhofstrasse vorliegt. Aktuell wird ein Revisionsbeschluss diskutiert. Dies bedeutet, dass der Rat beschließt, diesen Beschluss aufzuheben. Beigeordneter Wilken erwartet, dass es einen Beschlussvorschlag zu so einem Tagesordnungspunkt gibt. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass kein Anspruch auf Unterlagen besteht. Ein Beschlussvorschlag ist nicht notwendig. Dieser Punkt wurde zudem im Verwaltungsausschuss behandelt und diskutiert. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass 100 Querungen pro Stunde erforderlich sind, um eine Ampelanlage zu errichten. Diese Zahl wurde bei den Zählungen nicht annähernd erreicht. Ratsmitglied Brauers erkundigt sich, warum ein Planer beauftragt wurde. Die Gemeinde hatte bereits Planungen durchgeführt. Diese wurde im Fachausschuss vorgestellt. Ratsmitglied B. Janssen ergänzt, dass die gezählten Querungen bei der Beschlussfassung vor einem Jahr bereits bekannt waren und der Beschluss trotzdem gefasst wurde. Der Rat hat außerhalb einer verkehrsrechtlichen Regelung diesen Beschluss diskutiert und gefasst.