Sitzung: 13.12.2018 Gemeinderat
Beschluss:
Dem Revisionsbeschluss wird bei 14 Fürstimmen, einer Enthaltung und elf
Gegenstimmen zugestimmt. Beigeordneter Wilken erklärt, dass dieser Beschluss
kommunalrechtlich geprüft werden soll.
Protokoll:
Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass Ratsbeschlüsse grundsätzlich
auch umgesetzt werden. In diesem Fall haben sich grundlegende Änderungen
ergeben. Er erklärt weiter, dass die Ampel verwaltungsrechtlich und fachlich
nicht erforderlich war. Hinzu kommen jetzt die gestiegenen Kosten. Die Planung
solcher Maßnahmen ist mit den eigenen Ressourcen nicht mehr zu leisten. Daher
werden Planungsbüros beauftragt. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass aus
diesen genannten Gründen eine erneute Beratung sinnvoll ist. Beigeordneter
Wilken entgegnet, dass ein gültiger Ratsbeschluss vorliegt. Damit muss auch
eine Umsetzung erfolgen. Er hält die Ampel für sinnvoll, auch für die
Schulwegsicherung. Zudem sehen die Finanzen der Gemeinde gut aus. Aus sozialer
Sicht ist eine Umsetzung des Ratsbeschlusses unbedingt notwendig. Beigeordneter
Wilken erklärt weiter, dass der Landkreis empfohlen hat eine Bedarfsampel zu
prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Dies wurde im Rat getan. Der
Kfz-Verkehr wird an dieser Stelle nicht abnehmen. Damit besteht ohne Ampel eine
Gefährdung für Kinder, ältere Menschen, sowie mobil eingeschränkte Menschen.
Ratsmitglied Koring ergänzt, dass es sich bei der Bahnhofstrasse um eine
Hauptverkehrstrasse handelt. Sie sieht ebenfalls eine Gefährdung für Kinder,
ältere Menschen sowie mobil eingeschränkte Personen. Eine Ampel könnte zur
Entschleunigung beitragen. Sie berichtet, dass die Gemeinde Bockhorn im Jahr
2017 eine Ampelanlage für 40.000 € errichtet hat. Ratsmitglied Koring stellt
daher die Frage, warum die Kosten in Zetel so viel höher liegen. Ratsmitglied
B. Janssen erläutert die Kostenentwicklung für diese Maßnahme. Ursprünglich
sollte die Ampel 35.000 € kosten, aktuell liegen die Kosten bei 70.000 €, in
denen 12.000 € Planungskosten enthalten sind. Es liegt ein Haushaltsansatz in Höhe
von 55.000 € vor. Ratsmitglied B. Janssen rügt, dass der Planer erst ein Jahr
nach dem ersten Beschluss beauftragt wurde. Ratsvorsitzender Pauluschke
erklärt, dass ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2017 auf Errichtung einer
Ampelanlage in der Bahnhofstrasse vorliegt. Aktuell wird ein Revisionsbeschluss
diskutiert. Dies bedeutet, dass der Rat beschließt, diesen Beschluss
aufzuheben. Beigeordneter Wilken erwartet, dass es einen Beschlussvorschlag zu
so einem Tagesordnungspunkt gibt. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass kein
Anspruch auf Unterlagen besteht. Ein Beschlussvorschlag ist nicht notwendig.
Dieser Punkt wurde zudem im Verwaltungsausschuss behandelt und diskutiert.
Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass 100 Querungen pro Stunde erforderlich sind,
um eine Ampelanlage zu errichten. Diese Zahl wurde bei den Zählungen nicht
annähernd erreicht. Ratsmitglied Brauers erkundigt sich, warum ein Planer
beauftragt wurde. Die Gemeinde hatte bereits Planungen durchgeführt. Diese
wurde im Fachausschuss vorgestellt. Ratsmitglied B. Janssen ergänzt, dass die
gezählten Querungen bei der Beschlussfassung vor einem Jahr bereits bekannt
waren und der Beschluss trotzdem gefasst wurde. Der Rat hat außerhalb einer
verkehrsrechtlichen Regelung diesen Beschluss diskutiert und gefasst.