Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig ohne weitere Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4

Ziff. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Mühlenstraße / Pohlstraße“.

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt anhand einer Planzeichnung den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung vor. Er weist darauf hin, dass es Tenor der Baulandpolitik der Gemeinde Zetel ist, zunächst Flächen im Innenbereich, die sich für eine zusätzliche Bebauung anbieten, zu verdichten, bevor weitere Flächen im Außenbereich bebaut werden. In diesem Falle ist die Fläche östlich und westlich des Planbereichs von Bebauung und im Norden durch die Waldgrenze begrenzt. Möglich ist die Ausweisung von 2 – 3 Baugrundstücken. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers erläutert er, dass es sich um verschiedene Eigentümer handelt, die jedoch alle an einer Bebauung des Hintergrundstückes Interesse haben.