Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet Roßfelde Nord“ zur Kenntnis


Protokoll:

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt den Entwurf der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 122 „Gewerbegebiet Roßfelde Nord“ vor. Er erläutert, dass zunächst lediglich die Fläche an der Blauhander Straße, die von der Fa. Meyer gewerblich genutzt werden soll, zu überplanen war. Im Nachhinein konnte sich die Gemeinde Zetel die angrenzende, hinter der Bebauung entlang der Blauhander Straße/Jakob-Borchers-Straße gelegene Fläche sichern, die jetzt ebenfalls als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Mit der Aufnahme dieser Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans hat der Landkreis Friesland darum gebeten, auch die westlich angrenzende Fläche bis zur Moorstraße zu überplanen und städtebaulich zu beordnen. Weiterhin war die Lage des Regenrückhaltebeckens zunächst nicht schlüssig, so dass auch hier die Planung Zeit in Anspruch genommen hat. Zudem konnte das benötigte Schallgutachten von dem beauftragten Ingenieurbüro erst mit Zeitverzögerung erstellt werden, weil die Fachbüros derzeit stark ausgelastet sind. Dieses alles hat dazu geführt, dass die Planung ca. 1 Jahr in Anspruch genommen hat.

 

Gemeindeamtsinspektor Kant erläutert anhand der Planzeichnung die Aufteilung der Flächen in urbanes Gebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet und Gewerbegebiet. Die Wünsche der Anlieger an der Blauhander Straße/Jakob-Borchers-Straße nach einer Möglichkeit, im hinteren Bereich ihrer Grundstücke zu bauen, sowie die Errichtung eines Lärmschutzwalles in Richtung des Gewerbegebietes sind aufgenommen worden. Der Wall ist in einer Höhe von 3,5 Metern und einem Wallfuß von 9 Metern Breite geplant. Er soll bepflanzt werden.

Ratsmitglied Schimmelpenning weist darauf hin, dass die Entwässerung der Grundstücke an der Blauhander Straße/Jakob-Borchers-Straße über einen Graben im nördlichen Bereich der Grundstücke erfolgt. Es ist sicherzustellen, dass dieser Graben zur Entwässerung der Grundstücke erhalten bleibt. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers, ob das Gefälle zur Ableitung des Regenwassers ausreichend ist, gibt Ratsmitglied Tebben bekannt, dass der Standort des Regenrückhaltebeckens so gewählt ist, das ein Gefälle zur Ableitung des Wassers vorhanden ist.

 

Aus dem Bereich der Zuhörer wird darauf hingewiesen, dass vor ca. 20 Jahren eine Flurbereinigung durchgeführt wurde. Nach der Kenntnis des Zuhörers darf eine andere als die landwirtschaftliche Nutzung erst 20 Jahre nach der Flurbereinigung vorgenommen werden. Hierauf antwortet Bürgermeister Lauxtermann, dass es für eine Umnutzung der Fläche keine zeitlichen Grenzen gibt. Ein Flurbereinigungsverfahren ist nicht in der Lage, die Bauleitplanung der Gemeinde zu verhindern. Allenfalls können im Rahmen der Flurbereinigung Ausgleichsbeträge für Flächen vereinbart werden, die einer künftigen höherwertigen Nutzung und damit einer Wertsteigerung zugeführt werden. Dieses ist aber im vorliegenden Fall auch nicht gegeben.

Im Weiteren geht Gemeindeamtsinspektor Kant auf verschiedene Fragen aus dem Zuhörerbereich ein und erläutert Einzelheiten des vorliegenden Bebauungsplanes. Er weist ausdrückliche darauf hin, dass die Bevölkerung im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen die Möglichkeit hat, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Anregungen und Bedenken werden im Rahmen der Gesamtplanung dahingehend geprüft, ob eine Berücksichtigung der Bedenken und eine Übernahme in die Planung möglich ist. Die heutige Aussprache ersetzt die frühzeitige Beteiligung und die Möglichkeit zum Vorbringen von Anregungen und Bedenken nicht.