Beschluss:

 

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel wird im ersten Halbjahr 2019 (bis spätestens 30.06.2019) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Zetel (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) neu erlassen. Dabei wird rückwirkend zum 01.01.2019 der Gebührensatz je m³ Abwasser neu festgesetzt. Eine Erhöhung der Gebühr und eine etwaige Mehrbelastung der Abgabenschuldner kann nicht ausgeschlossen werden.“

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann berichtet, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Kanalgebühren regelmäßig neu zu berechnen. Der bisherige, langjährige Partner ist leider verstorben. Daher musste die Berechnung neu vergeben werden. Diese kann aber nicht kurzfristig erfolgen. Der neue Partner benötigt dafür etwa drei bis vier Monate. Aus diesem Grund ist ein rückwirkender Beschluss notwendig. Bis zur Neuberechnung, werden die bisherigen Gebühren angewandt.

 

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