Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt sodann dem Rat der Gemeinde Zetel einstimmig, die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt 2019 bereitzustellen und das Konzept wie dargestellt umzusetzen.


Protokoll:

 

Technischer Angestellter Schulz stellt die vorgesehene Neugestaltung der Schlossanlagen in Neuenburg vor. Er verweist auf die bisherigen Workshops zu diesem Thema. Eine Übersicht über diese Maßnahmen ist in einer Planzeichnung dargestellt. Im Weiteren geht er auf Einzelheiten der Planung ein. So müssen die Rhododendronbüsche, die aktuell sehr nahe am Schloss stehen und dieses entstellen, entfernt werden. Auch einige Bäume Richtung Mühlenstraße sollen entnommen werden, um von dort wieder einen freien Blick auf das Schloss zu erhalten. Bezüglich vorhandener Bäume wird versucht, einen Kompromiss zwischen Denkmalschutz und den Erhalt vitaler Bäume zu schaffen. So sollen die Bäume zunächst in einem ersten Schritt bis zum Kronenansatz ausgeastet werden, um so mehr Sichtfreiheit zu erhalten. Sofern bei dieser Aktion festgestellt wird, dass einige Bäume aus Vitalitätsgründen nicht haltbar sind, sollen sie gefällt werden. In Richtung des ehemaligen Bahndammes wachsen aktuell zahlreiche Gehölze, die zu einem großen Teil entfernt werden sollen, um die Sichtbeziehung zum Schloss herstellen zu können und die Aussicht auf das Gewässer zu verbessern. Die dort stehende Blutbuche, die aus der Zeit des Gartengestalters Bosse stammt, kann nicht erhalten werden, weil sie von einem Pilz befallen und nicht zu retten ist. Auch ein Eichenbaum, der ein Krebsgeschwür aufweist, muss entnommen werden. Die Blutbuche ist durch die Neuanpflanzung eines jungen Baumes zu ersetzen. Der Parkplatz am Schloss bleibt erhalten. Die Lindenallee wird nicht bis an den Schlossbereich direkt fortgeführt. Die sich im Park befindlichen Kunstwerke sind nach Auskunft der Denkmalschutzbehörde nicht störend und können dort verbleiben. Weitere Exponate sollen jedoch nicht hinzugefügt werden. Die historische Wegeführung soll wieder hergestellt werden. Die südlich gelegene Brücke, die es zur Zeit der Parkgestaltung nicht gegeben haben wird, soll nach Zustimmung der Landesdenkmalschutzbehörde erhalten bleiben und wirkt sich auf die Wiederherstellung der historischen Wegeführung nicht so negativ aus, dass sie diesem konträr laufen würde. Das Wasser in der Schlossgraft soll in zwei Bereichen aufgestaut werden. Die Schlossgraft selber soll nicht erweitert werden. Gegebenenfalls kann der vorhandene Feuerlöschbrunnen ausreichend sein, um den gewünschten Wasserstand zu erreichen. Die Fläche wird auch nach der Neugestaltung ausreichend für den Aufbau des „Neeborger Wiehnachtsmarktes“ sein, so dass der Bestand des Wiehnachtsmarktes im Schlossgelände nicht gefährdet wird. Insgesamt ist ein Zuschuss in Höhe von 250.000,-- Euro für die Neugestaltung zu erwarten. Derzeit wird eine Bezuschussung im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes geprüft. Die Entwässerung der südlich gelegenen Wiese soll auf eigenen Kosten zu einem Betrag von ca. 60.000,-- Euro vorgenommen werden. Der Betrag ist in den Haushalt einzustellen.

Stellv. Bürgermeister Gburreck zeigt sich erfreut, dass sich alles, was bislang in den Arbeitsgruppen besprochen wurde, im vorgestellten Konzept widerspiegelt. Er kann diesem Konzept daher zustimmen. Dem pflichtet Ratsmitglied Eilers bei und begrüßt auch die neue Wasserführung. Er fragt an, ob es möglich ist, Mittel aus der Förderung auch für die Entwässerung der Wiese bereitzustellen. Darauf erwidert techn. Angestellter Schulz, dass die Fördermittel auf insgesamt  250. 000,-- Euro gedeckelt sind und bereits dieser Betrag voraussichtlich nicht auskömmlich sein wird. Die Gemeinde ist daher auf der Suche nach weiteren Fördermöglichkeiten.

Ratsmitglied Janssen erkundigt sich, ob die Neupflanzung der Bäume in den anfallenden Kosten enthalten ist. Dieses bestätigt techn. Angestellter Schulz und ergänzt auf eine weitere Anfrage, dass der Ersatz für die Buche einen Stammdurchmesser von ca. 12 – 14 cm haben wird. Er bekräftigt auch einen Hinweis von Bürgermeister Lauxtermann, dass hier ein Kumulierungsverbot nicht vorliegt, und neben den bereits zugesagten Fördermitteln des Bundes auch andere Fördermittel eingeworben werden können.