Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt bei einer Enthaltung die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO bei 500.000 € in der Haushaltssatzung festzulegen.

 

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtmann Röben fasst die Beschlussvorlage zusammen. Er verweist dabei auf die festgelegten Erheblichkeitsgrenzen bei den umliegenden Kommunen. So hat sich der gesamte Landkreis Ammerland auf die Grenze von 500.000 € einheitlich festgelegt. Die Stadt Jever hat die Erheblichkeitsgrenze bei 600.000 € in die Haushaltssatzung aufgenommen. Gemeindeamtmann Röben gibt zu bedenken, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit trotzdem immer noch gilt und dass dieser auch bei kleineren Maßnahmen nach wie vor eingehalten werden muss. Weiterhin ist eine Folgekostenberechnung bei allen Investitionen vorgeschrieben. Bei Investitionen, welche die Erheblichkeitsgrenze übersteigen, ist dann eine umfangreiche und zeitaufwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefordert. Ausschussmitglied Logemann möchte wissen, ob dadurch die Investitionen verteuert werden. Gemeindeamt Röben erklärt, dass die Verfahren zur Beurteilung von den Mitarbeitern im Rathaus vorgenommen werden sollen. In Ausnahmefälle könnte man sicherlich auch eine externe Firma beauftragen. Wie hoch die Kosten im Einzelfall liegen, kann derzeit nicht beantwortet werden. Ausschussmitglied Janssen hält die Grenze von 500.000 € für zu hoch gegriffen, da kaum Maßnahmen darüber liegen. Er schlägt eine Grenze von 200.000 € vor. Zudem befürchtet er, dass das Rechnungs- und Prüfungsamt eine so hohe Grenze als kritisch sieht. Gemeindekämmerer Oetken verweist auf die Satzungshoheit der Gemeinde und sieht darin keine Probleme.