Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Aufnahme einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung von 10.000 € für die Skulptur zu Ehren des Zeteler Marktes und die Weitergabe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan an den Verwaltungssausschuss und Rat.

 

Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.

 


Protokoll:

 

Gemeindekämmerer Oetken erläutert anhand einer Powerpointpräsentation einzelne Änderungen im Haushaltsplan 2019. Dabei geht er vor allem auf die Berechnung der Kreditermächtigung ein und stellt diese umfangreich vor. Im Anschluss erläutert er die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Teil einen Fehlbetrag von 412.900 € aus. Der außerordentliche Bereich weist einen geplanten Überschuss von 1.700 € aus. Insgesamt ergibt sich im Ergebnishaushalt somit ein planerischer Fehlbetrag von 411.200 €. Gemeindekämmerer Oetken macht deutlich, dass dieser Fehlbetrag durch die Überschüsse der vergangenen Jahre ausgeglichen werden kann.

 

Weiterhin erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit ein Plus von 897.000 € ausweist. Im Bereich der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit weist der Finanzhaushalt einen Fehlbetrag von 4.227.800 € aus. Darin sind nicht die Haushaltsreste berücksichtigt. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2019 47.000 €. Die Die Kreditaufnahme für die Finanzierung von Investitionen wird auf 4.300.000 € festgelegt. Gemeindekämmerer Oetken trägt abschließend die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 vor. Ausschussmitglied Janssen regt an, über die Abwicklung der Haushaltsreste in den Quartalberichten im Finanzausschuss zu berichten. Gemeindekämmerer stimmt dem Vorschlag zu.

 

Im weiteren Verlauf erklärt Gemeindeamtmann Röben die Haushaltsgrundsätze Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit.

 

Diese Vermerke dienen der flexiblen Ausführung des Haushaltsplanes. Insbesondere die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb eines Budgets ist ein wichtiges Instrument bei der Bewirtschaftung des Haushalts. Somit werden den Personalaufwendungen innerhalb der Teilhaushalte in einem Deckungskreis zusammengefasst. Ebenso werden die Ermächtigungen für die bauliche Unterhaltung in ein Budget zusammengezogen. Weitere Budgets für die Produkte Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsservice, Finanzverwaltung sind ebenfalls im Haushalt festgelegt. Eine vollständige Auflistung aller Budgets wird dem Haushaltsplan ordnungsgemäß beigefügt. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schröder erläutert Gemeindeamtmann Röben, dass jeder Kindergarten und jede Grundschule für sich ein Budget zugesprochen bekommen und die Leitung für das Budget verantwortlich ist. Ausnahme ist die Feuerwehr. Dort gibt es nur ein Budget für die beiden Ortswehren Zetel und Neuenburg.

Im Bereich der Übertragbarkeit werden die Budgets der Grundschulen sowie der Feuerwehr mit einem Vermerk versehen. Damit stehen die in einem Jahr nicht verbrauchten Mittel auch im folgenden Jahr zur Verfügung. Im Budget der Feuerwehr werden die Mittel zu 50 % übertragen. Gemeindeamtmann Röben erklärt, dass in diesem Jahr keine Mittel aus 2018 in das Feuerwehrbudget übertragen werden können, da die gesamten Mittel im vergangenen Jahr ausgeschöpft wurden.

 

Ausschussmitglied Janssen regt an, einen Ansatz für die Skulptur zu Ehren des Zeteler Marktes in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen. Er befürchtet, dass ansonsten das Projekt vergessen wird. Gemeindekämmerer Oetken schlägt vor, eine Verpflichtungsermächtigung von 10.000 € in die Haushaltssatzung aufzunehmen.