Sitzung: 04.02.2019 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Aufnahme einer zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigung von 10.000 € für die Skulptur zu Ehren des Zeteler
Marktes und die Weitergabe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan an den Verwaltungssausschuss und Rat.
Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.
Protokoll:
Gemeindekämmerer Oetken erläutert anhand einer Powerpointpräsentation
einzelne Änderungen im Haushaltsplan 2019. Dabei geht er vor allem auf die
Berechnung der Kreditermächtigung ein und stellt diese umfangreich vor. Im
Anschluss erläutert er die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Teil einen
Fehlbetrag von 412.900 € aus. Der außerordentliche Bereich weist einen
geplanten Überschuss von 1.700 € aus. Insgesamt ergibt sich im Ergebnishaushalt
somit ein planerischer Fehlbetrag von 411.200 €. Gemeindekämmerer Oetken macht
deutlich, dass dieser Fehlbetrag durch die Überschüsse der vergangenen Jahre
ausgeglichen werden kann.
Weiterhin erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im
Bereich der Verwaltungstätigkeit ein Plus von 897.000 € ausweist. Im Bereich
der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit weist der Finanzhaushalt
einen Fehlbetrag von 4.227.800 € aus. Darin sind nicht die Haushaltsreste
berücksichtigt. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im
Haushaltsjahr 2019 47.000 €. Die Die Kreditaufnahme für die Finanzierung von
Investitionen wird auf 4.300.000 € festgelegt. Gemeindekämmerer Oetken trägt
abschließend die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 vor.
Ausschussmitglied Janssen regt an, über die Abwicklung der Haushaltsreste in
den Quartalberichten im Finanzausschuss zu berichten. Gemeindekämmerer stimmt
dem Vorschlag zu.
Im weiteren Verlauf erklärt Gemeindeamtmann Röben die
Haushaltsgrundsätze Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit.
Diese Vermerke dienen der flexiblen Ausführung des Haushaltsplanes.
Insbesondere die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb
eines Budgets ist ein wichtiges Instrument bei der Bewirtschaftung des
Haushalts. Somit werden den Personalaufwendungen innerhalb der Teilhaushalte in
einem Deckungskreis zusammengefasst. Ebenso werden die Ermächtigungen für die
bauliche Unterhaltung in ein Budget zusammengezogen. Weitere Budgets für die
Produkte Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsservice, Finanzverwaltung sind
ebenfalls im Haushalt festgelegt. Eine vollständige Auflistung aller Budgets
wird dem Haushaltsplan ordnungsgemäß beigefügt. Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Schröder erläutert Gemeindeamtmann Röben, dass jeder
Kindergarten und jede Grundschule für sich ein Budget zugesprochen bekommen und
die Leitung für das Budget verantwortlich ist. Ausnahme ist die Feuerwehr. Dort
gibt es nur ein Budget für die beiden Ortswehren Zetel und Neuenburg.
Im Bereich der Übertragbarkeit werden die Budgets der Grundschulen sowie
der Feuerwehr mit einem Vermerk versehen. Damit stehen die in einem Jahr nicht
verbrauchten Mittel auch im folgenden Jahr zur Verfügung. Im Budget der
Feuerwehr werden die Mittel zu 50 % übertragen. Gemeindeamtmann Röben erklärt,
dass in diesem Jahr keine Mittel aus 2018 in das Feuerwehrbudget übertragen
werden können, da die gesamten Mittel im vergangenen Jahr ausgeschöpft wurden.
Ausschussmitglied Janssen regt an, einen Ansatz für die Skulptur zu Ehren
des Zeteler Marktes in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen. Er befürchtet, dass
ansonsten das Projekt vergessen wird. Gemeindekämmerer Oetken schlägt vor, eine
Verpflichtungsermächtigung von 10.000 € in die Haushaltssatzung aufzunehmen.