Sitzung: 07.02.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt bei drei Enthaltungen und 23 Fürstimmen ohne Aussprache, die
Wertgrenze gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO
auf 500.000 € festzusetzen und die Wertgrenze in § 6 der
Haushaltssatzung aufzunehmen.