Protokoll:

 

Frau Eckberg trägt das Verfahren zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Friesland und die wesentlichen Auswirkungen auf die Gemeinde Zetel vor. Der Entwurf ist auch auf der Homepage des Landkreises Friesland einzusehen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird es voraussichtlich einen Erörterungstermin geben, um die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken vorzustellen. Alternativ wären auch Einzeltermine der beteiligten Kommunen mit dem Landkreis Friesland denkbar, in denen die Abwägungen erörtert werden.

Aktuell  ist nach einem Kreistagsbeschluss das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet worden. Diesem wird sich der Erörterungstermin mit allen Beteiligten nach § 3 Abs. 3 Nds. Raumordnungsgesetztes (NROG) und § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetztes (ROG) anschließen. In dem Termin wird die Abstimmung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken erörtert und der Abwägungsbeschluss für den Fachausschuss des Kreistages vorbereitet werden. Anschließend wird die endgültige Fassung des Regionalen Raumordnungsprogramms erstellt werden, die dann vom Kreistag des Landkreises Friesland als Satzung zu beschließen sein wird. Nach einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit den übergeordneten Raumordnungszielen wird diese Satzung vom Amt für regionale Landentwicklung zu genehmigen sein, bevor sie nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Rechtskraft erlangt.

 

Herr Neuhaus ergänzt, dass die Abwägungen voraussichtlich im September oder Oktober 2019 in der Fachausschusssitzung des Kreistages beraten werden. Ziel ist es, zum Jahresende den Satzungsbeschluss zu erhalten.

Bürgermeister Pauluschke teilt mit, dass Fragen oder Anregungen zu dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms auch an die Kreistagsabgeordneten herangetragen werden können, die diese dann in die entsprechenden Fachberatungen mittnehmen werden.

 

Das Regionale Raumordnungsprogramm ist ein Instrument für die räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises Friesland, wie Frau Eckberg weiter ausführt. Die Koordination der vielfältigen Raum beanspruchenden und Raum beeinflussenden Planungen und Maßnahmen, so insbesondere die Raumansprüche durch Siedlungsentwicklung und Wohnen, Wirtschaft, Natur und Erholung, Verkehr, Rohstoffgewinnung und andere, sowie die Aufführung des Koordinierungsergebnisses in Form einer zeichnerischen und einer beschreibenden Darstellung werden Inhalt des Regionalen Raumordnungsprogrammes sein. Dabei ist das Regionale Raumordnungsprogramm zwischen den Planungsebenen des Landes und der gemeindlichen Planung anzusiedeln. Ein Regionales Raumordnungsprogramm hat eine durchschnittliche Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Neben den Planzeichnungen und der beschreibenden Darstellung ist jetzt auch die strategische Umweltprüfung (Umweltbericht) als Bestandteilt zum Regionalen Raumordnungsprogramm hinzugekommen. Schwerpunktthemen des Programms sind die Siedlungsentwicklung, die Infrastruktur „Energie“ mit Benennung eines Trassenkonzeptes, die Entwicklung der Landwirtschaft und des Naturschutzes mit entsprechenden Fachgutachten und der Wasserwirtschaft. Als Querschnittthemen werden auch der ÖPNV, der Klimaschutz und die Demographische Entwicklung Berücksichtigung finden. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist in Abstimmung mit den Landkreis Wittmund und der Stadt Wilhelmshaven als benachbarte kommunale Einrichtungen erstellt worden. Der Biotopverband wird sich in einer eigenen Beikarte zu den Planzeichnungen finden.

 

Herr Neuhaus ergänzt, dass der Bereich des Naturschutzes auf den vorhandenen Umweltplänen aufbaut und nicht neu entwickelt wurde. So wurde, wie Frau Eckberg verdeutlicht, der Biotopverbund aus dem Landesraumordnungsplan entnommen. Darauf wurden die Vorbehaltsgebiete gelegt, die entsprechende Festlegungen oder Empfehlungen aussprechen. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird weiter uneingeschränkt möglich sein. Anträge auf Ausnahmeregelung für bestimmte Bereiche und Tätigkeiten wären an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland zu richten. Die Erweiterung landwirtschaftlicher Anwesen und die Errichtung sogenannter Altenteiler werden auch weiterhin möglich sein.

Auf die Anfrage des Ausschussvorsitzenden Huger, wieviel Fläche für Naturschutz und Landwirtschaft zur Verfügung stehen werden, kann Herr Neuhaus mitteilen, dass die landwirtschaftliche Praxis in der Nutzung unverändert bleiben wird. Mit dem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm werden die Kompensationsmaßnahmen besser zu verorten sein. Unter den sogenannten Biotopverbänden liegen naturschutzrechtliche Belange, die aber nicht zu einer Verpflichtung der Landwirtschaft führen. Frau Eckberg ergänzt, dass für Zetel ca. 58 % entsprechend 36.500 Hektar als Vorbehaltsfläche Naturschutz und ca. 36.000 Hektar für die landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Funktion ausgewiesen werden. Diese Flächen umfassen besondere Gebiete, wie z.B. die Bereiche der Trinkwassergewinnung. Die Flächen für Windenergie und Rohstoffabbau werden ebenfalls dargestellt. Bereits genehmigten Rohstoffabbauten, wie in Zetel der Lehmabbau im Bereich des Neuenburger Forstes, finden sich in den Planbereichen wieder. Besonders qualitative Rohstoffe in den Böden werden als Rohstoffsicherungsgebiete ausgewiesen und sind so zu nutzen, dass eine spätere Ausbeutung möglich ist. Gleiches gilt für Kleiflächen, die im Küstenschutz eine besondere Bedeutung aufweisen. Energiepolitisches Ziel ist es, nach Vorgaben der oberen Gesetzgebung 100 Megawatt Leistung aus regenerativen Energien nachweisen zu können. Dafür konnten die Potenzialstudien der Gemeinde Zetel nicht verwendet werden. Vielmehr wurden hierfür die Voranggebiete heran gezogen. Das Landesziel ist im Bereich des Landkreises Friesland erfüllt. Weitere Vorgaben für die Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von regenerativer Energie werden nicht gemacht. Über das Repowering vorhandener Anlagen entscheidet jede Gemeinde selbst.

In den Siedlungsbereichen wird unterschieden zwischen dem zentralen Ort Zetel als zentrales Entwicklungsgebiet und Neuenburg zur Sicherung und Entwicklung von Wohnflächen. Eine Entwicklung ist in allen Ortsteilen möglich, muss sich aber der vorhandenen Struktur anpassen. Auch die Zulassung von Nahversorgern mit einer Verkaufsfläche von 600 qm² ist möglich. Der Siedlungsbereich umfasst neben der wohnlichen auch die gewerbliche Entwicklung sowie den Einzelhandel und ist damit das umfassendere Kennzeichen gegenüber dem Bereich der Entwicklung von Wohnstätten.

 

Bürgermeister Lauxtermann gibt zu bedenken, dass die wohnbauliche Entwicklung in der Kommune häufig auch mit Änderungen des Flächennutzungsplanes einhergeht, wenn sich kurzfristig der Zugriff auf Flächen ergibt, die nicht als Bauerwartungsland ausgewiesen sind. Diese Möglichkeit  zur Baulandausweisung außerhalb des bestehenden Flächennutzungsplanes über Änderungsvorhaben darf für die Gemeinden nicht verschlechtert werden. Herr Neuhaus teilt mit, dass grundsätzlich derartige Verfahren nicht ausgeschlossen sind, jedoch wird das Regionale Raumordnungsprogramm höhere Anforderungen an die Ausweisung von Wohnbauland stellen. So sind zunächst bestehende Satzungen und die Innenverdichtung zu prüfen, bevor weiteres Bauland an den Ortsrändern ausgewiesen wird. Zudem muss das Bauland dem tatsächlichen Bedarf vor Ort entsprechen, der nachzuweisen ist. Außerdem ist zunächst zu prüfen, ob eine Arrondierung bestehender Wohnbauflächen oder Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch zur Nachnutzung von Brachflächen im Innenbereich zur Anwendung gelangen kann. Pufferzonen in den Schutzgebieten hält er für ausgeschlossen. Eine Erweiterung der Bebauung wird dort nicht möglich sein. Nach seiner Auffassung ist die Planungshoheit der Kommune nicht eingeschränkt, weil keine Vorgaben bzgl. der Zielentwicklung oder der Flächenvorgabe bestehen.

Beigeordneter Meyer erkundigt sich, ob entsprechende Vorgaben aus dem Landesraumprogramm abzuleiten sein könnten. Herr Neuhaus führt aus, dass die Bauleitplanung bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften, wie auch dem Baugesetzbuch, als Ziel den sparsamen Umgang mit Grund und Boden vorgibt. Die Art der Umsetzung ist einem eigenen Regionalen Raumordnungsprogramm darzustellen.

 

Frau Eckberg, betont nochmals, dass an der Rohstoffentwicklung im Neuenburger Forst, den Waldflächen und den natura 2000 –Gebieten festgehalten wird. Diese Abbauvorhaben bleiben, soweit sie bereits genehmigt sind, gesichert. Dieses hat jetzt sogar Eingang in das Landesraumordnungsprogrammes gefunden. Neu werden sich in den Planzeichnungen des Raumordnungsprogrammes Trassenkorridore zur verpflichtenden Verlegung sowohl ober- als auch unterirdischer Ver- oder Entsorgungsleitungen überörtlicher Art finden. Damit sollen, wie Herr Neuhaus ergänzt, die überörtlichen Leitungsführungen gebündelt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung der Trassenkorridore bleibt erhalten.

Sodann macht er nochmals darauf aufmerksam, dass die Erweiterung von Wohnbauflächen minimiert ist. Soweit eine Bedarfsförderung im Siedlungsmodell erkennbar ist, kann diese auch umgesetzt werden, jedoch sollen die Bedarfe  gebündelt werden. Dem entgegnet Bürgermeister Lauxtermann, dass die Kommunen besser und alleine die Wohnbauentwicklung beurteilen können. Er kündigt eine abgestimmte Stellungnahme mit den anderen kreisangehörigen Kommunen an, die zurzeit beraten wird. In dem vorgelegten Raumordnungsprogramm sieht er in diesem Bereich eine weitaus stärkere Reglementierung als sie das derzeit gültige Raumordnungsprogramm darstellt.

Auf Nachfrage des Beigeordneten Meyer führt er aus, dass nachseiner Auffassung die städtebauliche Planung eingeschränkt wird.

Erster Gemeinderat Hoinke kündigt an, dass der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms verwaltungsseitig geprüft wird. Kritische Punkte werden sondiert und auf Grundlage des Flächennutzungsplanes beurteilt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ist für Kommunen bis zum 15.05.2019 verlängert worden, so dass eine Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Zetel Sitzung des Verwaltungsausschusses im Mai 2019 zu erfolgen hat.

Ratsvorsitzender Pauluschke macht deutlich, dass über die Regelung bezüglich der Umwelt, der Natur, der Lebensbedingungen und der Verdichtung des Innenbereiches und der Vermeidung weiterer Zersiedelung im Außenbereich Einigkeit besteht.  Der kritische Punkt bleibt jedoch die Einschränkung der Planungshoheit durch die Ausweisung entsprechender Siedlungsgebiete, wie sie Herr Neuhaus dargestellt hat. Das Regionale Raumordnungsprogramm bringt diesbezüglich neue Einschränkungen mit sich. Da es jedoch auf dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Zetel aus 2005 aufbaut, ist die Gemeinde Zetel bezüglich der Beschränkungen und Beeinträchtigungen weniger betroffen. Es gilt im Besonderen die übergeordneten Ziele zu beachten.