Protokoll:

 

Auf Nachfragen erläutert Bürgermeister Lauxtermann, dass ein Mitwirkungsverbot des Ausschussvorsitzenden, der im Geltungsbereich der beantragten Satzung Eigentum hat, nicht gegeben ist, weil es sich bei dem vorliegenden Punkt um Satzungsrecht handelt. Ausschussvorsitzender Huger bekräftigt, dass er sich nicht mitwirkungsgehindert sieht. Sodann erläutert er den vorliegenden Antrag.

Nach seiner Auffassung sollte der Antrag zunächst ergebnisoffen beraten werden. Daher rügt er die vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung, die dem Vorhaben bereits eine Absage erteilt. Nach seiner Auffassung sind im Planbereich keine landwirtschaftlichen Stellen vorhanden, sondern lediglich Wohnraum, drei Gewerbebetriebe und ein Reiterhof. Bürgermeister Lauxtermann erwidert, dass die Beschlussvorlage nachgeschoben wurde, nachdem der Antrag fachlich mit dem Landkreis beraten wurde. Eine Verdichtung dieses Ausmaßes würde der Landkreis Friesland nicht mittragen. Der Landkreis Friesland als untere Bauaufsichtsbehörde hat jedoch angeboten, Gespräche über eine bauordnungsrechtliche Einzelentscheidung zur Nachnutzung vorhandener Ferienwohnungen des Reiterhofes in Dauerwohneinrichtungen zu führen.

Ratsvorsitzender Pauluschke fragt, aus welchem Grund das Baufeld so groß bemessen ist und die Ausweisung einer Außenbereichssatzung der Bauordnung widerspricht. Zudem ist für ihn nicht verständlich, was der Anlass für die Aufstellung einer Satzung sein könnte. Erster Gemeinderat Hoinke weist auf das sehr große Baufeld im südöstlichen Teil hin. Das Baufeld ist wesentlich zu  tief. Als Lückenbebauung sind die vorhandenen Bereiche nicht mehr erkennbar. Auf die Bemerkungen des Ratsvorsitzenden Pauluschke ergänzt er, dass die Ausweisung von Bauteppichen und andere bauordnungsrechtliche Beschränkungen im Rahmen eines Bebauungsplanes möglich wären, sich jedoch für eine Außenbereichssatzung ausschließen. Bei der gründlichen Planung wäre auch die umliegende Bebauung mit aufzunehmen. Den Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung hat der Eigentümer des Reiterhofes gestellt, um die vorhandenen Ferienwohnungen nach Aufgabe des Reiterhofes nachnutzen zu können. Dieses kann aber, wie Bürgermeister Lauxtermann bereits deutlich gemacht hat, auch als bauordnungsrechtliche Einzelmaßnahme erfolgen.

Der Bereich am Timp ist Teil einer Dorferneuerung und kann, wie Bürgermeister Lauxtermann auf eine Bemerkung des Beigeordneten Meyer verdeutlicht, hier nicht als Präzedenzfall herangezogen werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbebauung hält Erster Gemeinderat Hoinke im Hinblick auf die Nähe der Bundesstraße mit den relativ hohen Verkehrsemissionen für schwierig.

Ratsvorsitzender Pauluschke beantragt die Verweisung dieses Tagesordnungspunktes in den nicht öffentlichen Teil, da noch Klärungsbedarf besteht. Diesem Antrag schließt sich der Umwelt- und Planungsausschuss einstimmig an.