Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss verweist sodann den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur weiteren Beratung in den Fraktionen.


Protokoll:

 

Ratsmitglied Janssen begründet den vorliegenden Antrag. Bürgermeister Lauxtermann verweist auf das Förderprogramm des Bundes in Form von Baukindergeld und fragt sich, ob in dem Fall noch eine zusätzliche Förderung erforderlich ist. Ratsmitglied Janssen spricht sich für eine parallele Forderung aus, um die Käufer von Eigenheimen mit den Käufern von Baugrundstücken, die bereits in den Genuss einer Familienförderung kommen, gleichzustellen.

Ausschussvorsitzender Huger verweist darauf, dass es sich bei Grundstückskäufen um die Veräußerung von Baugrundstücken handelt, die im Eigentum der Gemeinde stehen. Somit verzichtet die Gemeinde auf einen Teil der Kosten. Vergleichbar wäre dieses lediglich bei einem Verkauf von Immobilien, die sich im Gemeindebesitz befinden, in dem auch dort auf einen Teil des Kaufpreises verzichtet wird.

Ratsmitglied Janssen bekräftigt, dass die Bezuschussung von Familien mit Kindern auch beim Erwerb von Immobilien gewollt ist. Dieses soll unabhängig von dem Eigentum, das erworben wird, erfolgen.

Daneben stellt sich die Frage, wie Ratsmitglied Müller ausführt, wie bei der Veräußerung privater Baugrundstücke verfahren werden soll. Die Einführung einer Familienförderung zur Sicherung des Bestandes alter Häuser begrüßt er im Grunde, jedoch sollte sich die Förderung nicht nur auf den Erwerb gebrauchter Immobilien beschränken. Ratsvorsitzender Pauluschke macht deutlich, dass die bisherige Förderung nur für Grundstücke gilt, die von der Gemeinde Zetel als Bauland verkauft werden. Diese Förderung begrüßt er. Eine Bezuschussung beim Kauf anderer Immobilien hingegen lehnt er ab. Ratsmitglied Schimmelpenning führt aus, dass die Kommune entsprechend des Antrages bei jedem Kauf einer Immobilie zur Durchführung einer Familienförderung Geld aufwenden müsste. Er spricht sich, wie auch bereits Ratsmitglied Müller, dafür aus den Antrag zunächst zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.