Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Zetel Süd Erweiterung“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Die Aufstellung erfolgt im förmlichen Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) incl. der Erstellung eines Umweltberichtes und Grünordnungsausgleich.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) und § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtsinspektor Kant stellt anhand einer Planzeichnung den Entwurf zur Erweiterung des Baugebietes „Zetel-Süd“ vor. Dem Entwurf kann ein Parzellierungsvorschlag und die Entschließungsführung entnommen werden. Er zeigt zudem den Geltungsbereich des Bebauungsplans 121 „Zetel-Süd“ und erklärt, in welchem Bereich das Baugebiet erweitert wird. Der Straßenführung des bestehenden Baugebietes kann bereits entnommen werden, das dieses Baugebiet im nordwestlichen Bereich erweitert werden kann. Dieses soll jetzt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Zetel-Süd Erweiterung“ erfolgen.

Ratsmitglied Eilers erkundigt sich, ob noch weitere Erweiterungen im westlichen Bereich vorgesehen sind. Dazu teilt Bürgermeister Lauxtermann mit, dass mit der jetzigen Erweiterung das Gebiet eine Größe von ca. 80 Bauplätzen umfassen und damit abgeschlossen sein wird. Zur Ausweisung eines weiteren Baugebietes müssen neue Flächen gefunden werden.

Ratsmitglied Szengel weist auf die Preisstaffelung hin. Die Grundstücke östlich und südlich des Erweiterungsbereiches sind gemäß der Preisstaffel mit dem höchsten Grundstückspreis verkauft worden. Er erkundigt sich, ob die Festlegung des Höchstbetrages der Grundstücke noch gerechtfertigt ist, wenn sich daran weitere Grundstücke anschließen. Darauf antwortet Gemeindeamtsinspektor Kant, dass dieses durchaus der Fall ist, da zum einen die Bauplätze durch einen Grünstreifen und einer Wallhecke voneinander getrennt sind und zum anderen bereits aufgrund der Wegeführung zu erkennen war, dass eine Erweiterung des Baugebietes in diesem Bereich möglich ist. Darauf haben sich die Käufer eingelassen. Zudem hat er während der Grundstücksverhandlungen darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung in diesem Bereich nicht ausgeschlossen ist.

Gemeindeamtsinspektor Kant hatte eingangs ausgeführt, dass ca. 15 Bauplätze geschaffen werden können. Ratsvorsitzender Pauluschke zählt jedoch im vorliegenden Entwurf der Planzeichnung zur Erweiterung des Baugebietes insgesamt 19 Bauplätze. Gemeindeamtsinspektor Kant macht deutlich, dass es sich hierbei um einen ersten arbeitsseitigen Entwurf handelt. Tatsächlich ist die Zahl der der Bauplätze davon abhängig, zu welcher Größe sie zugeschnitten werden sollen. Die Größen können erst nach der Diskussion im politischen Raum festgelegt werden. Derzeit haben die Plätze eine Größe von 500-700 m² und entsprechen damit den Größen, wie sie überwiegend nachgefragt werden.

Ratsmitglied Wilken macht deutlich, dass es nach seiner Auffassung sehr wichtig ist, für den Bebauungsplan Nr. 127 „Zetel-Süd Erweiterung“ die gleichen  Festsetzungen und Auflagen zu schaffen, wie sie für den Bebauungsplan Nr. 121 „Zetel-Süd“ gelten.