Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Enthaltung nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für den Bereich der ehemaligen Weberei an der Jakob-Borchers-Straße Ecke Achterweg den Bebauungsplan Nr. 126 „Wohnpark Achterweg“ aufzustellen.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme zu schließen.

 

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann erläutert anhand einer Planzeichnung einen Entwurf zur vorgesehenen Bebauung des Baugebietes „Wohnpark Achterweg“ und damit auch den Geltungsbereichs der Bauleitplanung. So sollen  in dem vorderen Bereich entlang der Jakob-Borchers-Straße zweigeschossige Gebäude mit einem Staffelgeschoss, im übrigen Bereich Mehrparteienhäuser mit vier- bis sechs Wohneinheiten ermöglicht werden. Die Gemeinde beabsichtigt, zur Verbreiterung des Achterweges einen Streifen des Grundstückes, dass jetzt mit der Halle der ehemaligen Weberei Meinen bestanden ist, zu erwerben, um die Straße verbreitern zu können. Die Erschließung des neuen Baugebietes soll vorrangig über die Jakob-Borchers-Straße erfolgen. Die Erschließung soll gegenüber der Moorstraße auf die Jakob-Borchers-Straße treffen. Ein Wendekreis für Kraftfahrzeuge ist im Planbereich enthalten, sodass dieses Areal auch von Müllfahrzeugen angefahren werden kann.

Beigeordneter Meyer wünscht sich neben dem Lageplan auch Ansichtszeichnungen der zu errichtenden Wohngebäude, um sich abschließend ein Urteil bilden zu können. Dem pflichtet Ratsvorsitzender Pauluschke bei und teilt mit, dass eine Zustimmung zur Errichtung einfach strukturierter  Wohnhäuser, sogenannte Mietskasernen, nicht erteilt werden wird. Daher sind auch Angaben über Fassaden, Geschossigkeit und die Gestaltung der Wohngebäude notwendig. Bürgermeister Lauxtermann sagt zu, diese im Zuge der Planung vorzulegen. Im Übrigen verweist er jetzt darauf, dass als Idee der Investoren geäußert wurde, die Häuser ähnlich zu gestalten, wie sie schräg gegenüber bereits errichtet wurden.

Die Tankstelle wird, wie Bürgermeister Lauxtermann auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Szengel verdeutlicht, nicht störend sein. Sie hat zudem Bestandsschutz. Der Bereich entlang der Jakob-Borchers-Straße wird als Mischgebietsnutzung verbleiben. Es ist, wie er auf eine weitere Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke erläutert, nicht vorgesehen, den Bebauungsplan bis an das Gewerbegebiet „Rossfelde“ auszudehnen. Die Überplanung dieses Bereiches ist anders zu bewerten als der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Roßfelde Nord“, bei dem neben der Neuausweisung der Flächen auch westlich angrenzende Bereiche zur städtebaulichen Beordnung mit zu überplanen waren. Eine Notwendigkeit zur städtebaulichen Überplanung vorhandener Bereiche sieht er hier nicht.

Ratsmitglied Wilken verweist darauf, dass für das Baugebiet nur eine Zufahrt vorgesehen ist, und regt an, eine  weitere Öffnung in Richtung Freibad und Kindergarten zu schaffen. Darauf erwidert erster Gemeinderat Hoinke, dass die Gemeinde in diesen Bereichen nicht über Grundeigentum verfügt und somit keine Wegeführungen anlegen kann. Ratsvorsitzender Pauluschke hingegen regt an, den Bereich fußläufig in Richtung des Achterweges zusätzlich zu öffnen.