Beschluss:

 

Nachfolgend beschließt der Ausschuss einstimmig, dass die Abwassergebühr gemäß der vorliegenden Kalkulation auf 2,49 € rückwirkend zum 01.01.2019 festgesetzt wird.

 


Protokoll:

 

Gemeindeamtmann Röben trägt anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Zunächst erklärt er, dass er bereits in den Haushaltsberatungen darauf hingewiesen habe, dass die niedrige Abwassergebühr von 2,04 € nicht zu halten sei. Jetzt steht mit der Gebühr von 2,49 € fest, dass es eine 22 % Steigerung gibt. Im weiteren Verlauf erläutert er detailliert die Gebührenberechnung. Hierzu merkt er an, dass in den Vorjahren die Kalkulation von der Firma AKU Schneider aus Heilbronn erstellt worden ist. Aufgrund des plötzlichen Todes des Inhabers im letzten Jahr habe man sich nun dazu entschieden, dass die Kalkulation wieder selbst erarbeitet wird. Dadurch werden die Kosten des Gutachtens in Höhe von ca. 10.000 € für den dreijährigen Kalkulationszeitraum gespart. Gemeindeamtmann Röben gibt weiterhin an, dass die angesparte Überschussrücklage in Höhe von 237.000 € aus dem Vorkalkulationszeitraum nun aufgebraucht sei und mittlerweile einen Fehlbetrag von rund 47.000 € in den neuen Kalkulationzeitraum einfließe. Dieser Fehlbetrag wird auf die kommenden drei Jahre verteilt. Weiterhin nennt er die hohen Kosten für die bauliche Unterhaltung der Kläranlage und des Kanalnetzes sowie die gestiegenen Bewirtschaftungskosten, insbesondere der Klärschlammentsorgung, für die Gründe der Gebührensteigerung. Ebenfalls gibt er an, dass die Stromkosten gestiegen sind. Durch den Einsatz der neuen Belüfter ab Oktober 2018 kann man jedoch schon erkennen, dass der Stromverbrauch wieder sinkt. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich der Strompreis entwickelt. Hier sieht Gemeindeamtmann Röben noch weitere Einsparmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang weist er auf den Antrag der Grünen zur gutachtlichen Prüfung einer alternativen Stromversorgung hin. Der Auftrag wurde bereits an die Firma Thalen vergeben.

 

Im weiteren Verlauf weist er daraufhin, dass die Unterhaltungskosten des Kanalnetzes gestiegen sind. Dem Bauamt liegt eine Mängelliste aus dem Jahr 2015 vor, welche noch abgearbeitet werden muss. Im Anschluss findet eine erneute Befahrung der Kanäle statt. Erfahrungsgemäß werden dabei weitere Mängel festgestellt, welche wiederrum für die hohen Unterhaltungskosten verantwortlich sind.

 

Gemeindeamtmann Röben vergleicht die Abwassergebühr mit den umliegenden Kommunen. Er stellt fest, dass die Gemeinde Zetel trotz der hohen Unterhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungskosten noch günstig ist. Er weist jedoch darauf hin, dass der letzte große Umbau der Kläranlage bereits 20 Jahre zurückliegt. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass ein Gutachten der Firma PFI erstellt wurde, worin genau festgelegt ist, welche Maßnahmen in den nächsten 10 Jahren anstehen. An dieses Gutachten müsse man sich halten, damit es nicht zum Totalschaden komme. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Keller erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass durch die Gebührenänderung rückwirkend zum 01.01.2019 ein Änderungsbescheid an die Haushalte geht. Ausschussmitglied Janssen erkundigt sich nach den unterschiedlichen Abschreibungsdauern für die Kläranlage und dem Kanalnetz. Gemeindeamtmann Röben erklärt, dass er sich an die bereits angewandten Abschreibungsdauern gehalten habe. Die im doppischen Haushaltsrecht vorgegebenen Nutzungsdauern sind hier nicht zwangsläufig anzuwenden, da man sich im Gebührenrecht befinde.