Sitzung: 17.06.2019 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Beschluss:
Nachfolgend beschließt der Ausschuss einstimmig, dass die Abwassergebühr
gemäß der vorliegenden Kalkulation auf 2,49 € rückwirkend zum 01.01.2019
festgesetzt wird.
Protokoll:
Gemeindeamtmann Röben trägt anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Zunächst erklärt er, dass er bereits in den Haushaltsberatungen darauf
hingewiesen habe, dass die niedrige Abwassergebühr von 2,04 € nicht zu halten
sei. Jetzt steht mit der Gebühr von 2,49 € fest, dass es eine 22 % Steigerung
gibt. Im weiteren Verlauf erläutert er detailliert die Gebührenberechnung.
Hierzu merkt er an, dass in den Vorjahren die Kalkulation von der Firma AKU
Schneider aus Heilbronn erstellt worden ist. Aufgrund des plötzlichen Todes des
Inhabers im letzten Jahr habe man sich nun dazu entschieden, dass die
Kalkulation wieder selbst erarbeitet wird. Dadurch werden die Kosten des
Gutachtens in Höhe von ca. 10.000 € für den dreijährigen Kalkulationszeitraum
gespart. Gemeindeamtmann Röben gibt weiterhin an, dass die angesparte
Überschussrücklage in Höhe von 237.000 € aus dem Vorkalkulationszeitraum nun
aufgebraucht sei und mittlerweile einen Fehlbetrag von rund 47.000 € in den
neuen Kalkulationzeitraum einfließe. Dieser Fehlbetrag wird auf die kommenden
drei Jahre verteilt. Weiterhin nennt er die hohen Kosten für die bauliche
Unterhaltung der Kläranlage und des Kanalnetzes sowie die gestiegenen
Bewirtschaftungskosten, insbesondere der Klärschlammentsorgung, für die Gründe
der Gebührensteigerung. Ebenfalls gibt er an, dass die Stromkosten gestiegen
sind. Durch den Einsatz der neuen Belüfter ab Oktober 2018 kann man jedoch
schon erkennen, dass der Stromverbrauch wieder sinkt. Es bleibt daher
abzuwarten, wie sich der Strompreis entwickelt. Hier sieht Gemeindeamtmann
Röben noch weitere Einsparmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang weist er auf
den Antrag der Grünen zur gutachtlichen Prüfung einer alternativen
Stromversorgung hin. Der Auftrag wurde bereits an die Firma Thalen vergeben.
Im weiteren Verlauf weist er daraufhin, dass die Unterhaltungskosten des
Kanalnetzes gestiegen sind. Dem Bauamt liegt eine Mängelliste aus dem Jahr 2015
vor, welche noch abgearbeitet werden muss. Im Anschluss findet eine erneute
Befahrung der Kanäle statt. Erfahrungsgemäß werden dabei weitere Mängel
festgestellt, welche wiederrum für die hohen Unterhaltungskosten verantwortlich
sind.
Gemeindeamtmann Röben vergleicht die Abwassergebühr mit den umliegenden
Kommunen. Er stellt fest, dass die Gemeinde Zetel trotz der hohen Unterhaltungsmaßnahmen
und Bewirtschaftungskosten noch günstig ist. Er weist jedoch darauf hin, dass
der letzte große Umbau der Kläranlage bereits 20 Jahre zurückliegt.
Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass ein Gutachten der Firma PFI erstellt
wurde, worin genau festgelegt ist, welche Maßnahmen in den nächsten 10 Jahren
anstehen. An dieses Gutachten müsse man sich halten, damit es nicht zum
Totalschaden komme. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Keller erklärt
Gemeindekämmerer Oetken, dass durch die Gebührenänderung rückwirkend zum
01.01.2019 ein Änderungsbescheid an die Haushalte geht. Ausschussmitglied
Janssen erkundigt sich nach den unterschiedlichen Abschreibungsdauern für die
Kläranlage und dem Kanalnetz. Gemeindeamtmann Röben erklärt, dass er sich an
die bereits angewandten Abschreibungsdauern gehalten habe. Die im doppischen
Haushaltsrecht vorgegebenen Nutzungsdauern sind hier nicht zwangsläufig
anzuwenden, da man sich im Gebührenrecht befinde.