Protokoll:

 

Erster Gemeinderat Hoinke berichtet, dass der Verwaltungsausschuss den Auftrag erteilt hat, dass die Verwaltung Informationen zu diesem Thema einholt. Er erklärt, dass die Niedersächsische Staatskanzlei zuständig ist. Die Karte ist in Niedersachsen sowie Bremen gültig. Als erster Schritt muss eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und dem Land geschlossen werden. Er erklärt weiter, dass die Gemeinde die Koordinierung übernimmt, welches die Prüfung der Anträge beinhaltet. Es ist klar definiert, wer eine Ehrenamtskarte erhalten kann. Demnach muss der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements mindestens fünf Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit drei Jahren ausgeübt und fortgeführt werden. Die Gemeinde muss materielle Vergünstigungen zur Verfügung stellen. Zudem muss sie Vergünstigungen von Dritten einwerben. Der Antrag der Karte muss online beantragt werden. Weiter stellt Erster Gemeinderat Hoinke denkbare Vergünstigungen vor. Denkbar ist eine Ermäßigung auf Saisonkarten für das Freibad von 50 %, Ermäßigungen auf Kulturveranstaltungen, in der Mediathek, beim Eintritt des Schulmuseums, auf den Eintritt des Niederdeutschen Theater Neuenburg. Denkbar sind weitere Vergünstigungen von Drittanbietern nach Absprache mit den Gewerbevereinen. Beigeordneter Mondorf hätte es für besser befunden, wenn dieses Thema zunächst erneut im Verwaltungsausschuss behandelt worden wäre. Erster Gemeinderat Hoinke entgegnet, dass Anträge an den Rat direkt vorzulegen sind. Daher musste dieser Punkt auf die Tagesordnung. Ratsvorsitzender Pauluschke schlägt vor, diesen Punkt nun in den Sozialausschuss zu geben. Der Rat beschließt einstimmig den Punkt auf die Tagesordnung des Sozialausschusses zu setzen.