Beschlussvorschlag:

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss schlägt einstimmig vor:

  1. Die Niedersächsische Ehrenamtskarte des Landes soll eingeführt werden. Die Gemeinde schließt mit dem Land die Vereinbarung. Die Gemeindeverwaltung soll vorschlagen, welche Vergünstigungen es in der Gemeinde Zetel geben soll und dieses dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
  2. In den Fraktionen soll beraten werden, ob zusätzlich eine Ehrenamtskarte der Gemeinde für Ehrenamtliche, die weniger als die vom Land festgesetzten Stunden tätig sind, eingeführt werden soll.

 

 


Protokoll:

 

Herr Hoinke teilt mit, dass ein Bürgerantrag von Ellen Evers zur Einführung einer Ehrenamtskarte vorliegt. Der Gemeinderat hat den Antrag zur Beratung in den Fachausschuss gegeben.

Es gibt die Niedersächsische Ehrenamtskarte der Staatskanzlei, die in ganz Niedersachsen und Bremen gültig ist. Zur Einführung der Karte in Zetel muss vorab die Gemeinde mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung schließen und finanzielle Vergünstigungen schaffen z.B. ermäßigter Eintritt im Freibad von 50 %, ermäßigter Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen, für die Mediathek, für das Schulmuseum, für die Niederdeutsche Bühne. Zudem muss die Gemeinde Vergünstigungen von Geschäftsleuten einwerben.

Der Antrag auf die Ehrenamtskarte wird bei der Gemeinde gestellt, diese schickt den Antrag zur Prüfung an die Staatskanzlei, von dort wird die Ehrenamtskarte ausgestellt , an die Gemeinde gesandt und hier ausgegeben. Voraussetzung für die Ehrenamtskarte ist, dass der Ehrenamtliche mind. 5 Std. pro Woche bzw. 250 Std. im Jahr seit mind. 3 Jahren ehrenamtlich tätig ist.

Die Ausschussmitglieder sehen die Einführung einer Ehrenamtskarte positiv. Einige Ausschussmitglieder geben zu bedenken, dass auch die Ehrenamtlichen berücksichtigt werden sollen, die weniger als die vorgeschriebenen Stunden tätig sind. Herr Hoinke erwidert, dass dieses Thema auch in ganz Niedersachsen diskutiert wird, aber eine Grenze bzgl. der Stunden festgelegt werden muss. Bürgermeister Lauxtermann ist ebenfalls der Meinung, dass eine Anlehnung an den vom Land geschaffenen Rahmen erfolgen sollte.

Auf Nachfrage teilt Herr Hoinke mit, dass der Aufwand überschaubar ist.