Protokoll:

 

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch besteht die Forderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach einer Linksabbiegerspur. Dieses würde zu Mehrkosten in Höhe von ca. 300.000,-- EUR führen. Hinsichtlich einer möglichen Finanzierung hat Erster Gemeinderat Hoinke erneut Gespräche mit der NBank geführt. Der Landkreis würde zwar eine Bezuschussung des nicht geförderten Betrages in Höhe von 20 % übernehmen, doch würde es immer noch zu Preisen von ca. 40,-- EUR / m² Gewerbefläche führen.

Erster Gemeinderat Hoinke weist darauf hin, dass Herr Daniel Meyer als Inhaber der Fa. ECS Systemtechnik bereits vor zwei Jahren das an der Landesstraße gelegene Grundstück mit der Absicht gekauft hat, dort seinen Gewerbebetrieb zu errichten. Die Fortsetzung der jetzigen Planung würde bedeuten, dass eine Baugenehmigung ohne die Errichtung einer Linksabbiegerspur nicht zu erwarten wäre. Daher soll die Planung auf das Grundstück des Herrn Meyer reduziert werden. Hierfür ist eine Gemeindestraße mit einer Auffächerung an der Landesstraße, wie sie der vorgestellten Planzeichnung entnommen werden kann, als Erschließungsstraße ausreichend.

Er betont, dass damit in Ruhe über die Verwendung und ggfs. Überplanung der Flächen, die jetzt aus den Geltungsbereich genommen werden, beraten werden kann.

Diesem Vorschlag schließt sich Ratsvorsitzender Pauluschke an.

Ratsmitglied Janssen rügt, dass die Notwendigkeit und die Kosten einer Linksabbiegerspur  vor Aufnahme der Planung hätten geklärt werden müssen. So sind jetzt erhebliche Kosten und in der Nachbarschaft Unruhe entstanden. Zudem erkundigt er sich, ob die in der ersten Planung ausgewiesene Bebauung der Hintergrundstücke noch ermöglicht werden kann. Erster Gemeinderat Hoinke antwortet, dass ein beauftragtes Planungsbüro sehr wohl frühzeitige Gespräche auch mit der Landesstraßenbaubehörde geführt hat. Es ist sehr ärgerlich, dass die Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur nicht früher erkannt wurde. Auch eine Entscheidung zur Förderung durch die NBank erst nach Abschluss der Planungen ist hinderlich. Im Interesse der Anlieger und nach Abwiegen der verschiedenen Argumente für die unveränderte Fortsetzung der Planung oder einer Reduktion des Geltungsbereichs, sollte die Planung mit dem verkleinerten Geltungsbereich fortgesetzt werden. Über die künftige Zulässigkeit einer Bebauung der Hintergrundstücke entscheidet der Rat.

Ratsvorsitzender Pauluschke führt aus, dass die Planung nicht komplett eingestellt wird, jetzt aber die Überplanung der Fläche ECS vorzuziehen ist.

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Müller bestätigt Bürgermeister Lauxtermann, dass die Anbindung der Gewerbefläche über eine Gemeindestraße, wie sie im Entwurf des geänderten Bebauungsplans dargestellt ist, ausreichend ist. Ratsmitglied Müller betont, es müsse sichergestellt sein, dass diese Anbindung auch für die Erschließung künftiger Gewerbeflächen ausreichend ist.

Der westliche Bereich des bisherigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird aus der Planung heraus genommen. Erster Gemeinderat Hoinke versichert auf Anfrage des stellvertretenden Bürgermeisters Gburreck, dass der Betrieb Knieper dadurch nicht benachteiligt ist. Die Überplanung dieses Bereiches sollte auf Wunsch des Landkreises Friesland erfolgen, wonach der Bereich, der sich bis dahin aus § 34 Baugesetzbuch entwickelt hat, überplant und beordnet werden sollte.

Die Planreife wird für Dezember 2019 angestrebt, wie Erster Gemeinderat Hoinke auf Anfrage des Ratsmitgliedes Schimmelpenning erklärt.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den veränderten Geltungsbereich zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord“ zustimmend zur Kenntnis.