Sitzung: 12.09.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Protokoll:
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch besteht die Forderung der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr nach einer Linksabbiegerspur. Dieses würde zu Mehrkosten
in Höhe von ca. 300.000,-- EUR führen. Hinsichtlich einer möglichen Finanzierung
hat Erster Gemeinderat Hoinke erneut Gespräche mit der NBank geführt. Der
Landkreis würde zwar eine Bezuschussung des nicht geförderten Betrages in Höhe
von 20 % übernehmen, doch würde es immer noch zu Preisen von ca. 40,-- EUR / m²
Gewerbefläche führen.
Erster Gemeinderat Hoinke weist darauf hin, dass Herr Daniel Meyer als
Inhaber der Fa. ECS Systemtechnik bereits vor zwei Jahren das an der
Landesstraße gelegene Grundstück mit der Absicht gekauft hat, dort seinen
Gewerbebetrieb zu errichten. Die Fortsetzung der jetzigen Planung würde
bedeuten, dass eine Baugenehmigung ohne die Errichtung einer Linksabbiegerspur
nicht zu erwarten wäre. Daher soll die Planung auf das Grundstück des Herrn
Meyer reduziert werden. Hierfür ist eine Gemeindestraße mit einer Auffächerung
an der Landesstraße, wie sie der vorgestellten Planzeichnung entnommen werden
kann, als Erschließungsstraße ausreichend.
Er betont, dass damit in Ruhe über die Verwendung und ggfs. Überplanung
der Flächen, die jetzt aus den Geltungsbereich genommen werden, beraten werden
kann.
Diesem Vorschlag schließt sich Ratsvorsitzender Pauluschke an.
Ratsmitglied Janssen rügt, dass die Notwendigkeit und die Kosten einer
Linksabbiegerspur vor Aufnahme der
Planung hätten geklärt werden müssen. So sind jetzt erhebliche Kosten und in
der Nachbarschaft Unruhe entstanden. Zudem erkundigt er sich, ob die in der
ersten Planung ausgewiesene Bebauung der Hintergrundstücke noch ermöglicht
werden kann. Erster Gemeinderat Hoinke antwortet, dass ein beauftragtes
Planungsbüro sehr wohl frühzeitige Gespräche auch mit der
Landesstraßenbaubehörde geführt hat. Es ist sehr ärgerlich, dass die
Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur nicht früher erkannt wurde. Auch eine
Entscheidung zur Förderung durch die NBank erst nach Abschluss der Planungen
ist hinderlich. Im Interesse der Anlieger und nach Abwiegen der verschiedenen
Argumente für die unveränderte Fortsetzung der Planung oder einer Reduktion des
Geltungsbereichs, sollte die Planung mit dem verkleinerten Geltungsbereich
fortgesetzt werden. Über die künftige Zulässigkeit einer Bebauung der
Hintergrundstücke entscheidet der Rat.
Ratsvorsitzender Pauluschke führt aus, dass die Planung nicht komplett
eingestellt wird, jetzt aber die Überplanung der Fläche ECS vorzuziehen ist.
Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Müller bestätigt Bürgermeister
Lauxtermann, dass die Anbindung der Gewerbefläche über eine Gemeindestraße, wie
sie im Entwurf des geänderten Bebauungsplans dargestellt ist, ausreichend ist.
Ratsmitglied Müller betont, es müsse sichergestellt sein, dass diese Anbindung
auch für die Erschließung künftiger Gewerbeflächen ausreichend ist.
Der westliche Bereich des bisherigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
wird aus der Planung heraus genommen. Erster Gemeinderat Hoinke versichert auf
Anfrage des stellvertretenden Bürgermeisters Gburreck, dass der Betrieb Knieper
dadurch nicht benachteiligt ist. Die Überplanung dieses Bereiches sollte auf
Wunsch des Landkreises Friesland erfolgen, wonach der Bereich, der sich bis
dahin aus § 34 Baugesetzbuch entwickelt hat, überplant und beordnet werden
sollte.
Die Planreife wird für Dezember 2019 angestrebt, wie Erster Gemeinderat
Hoinke auf Anfrage des Ratsmitgliedes Schimmelpenning erklärt.
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den veränderten Geltungsbereich
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord“
zustimmend zur Kenntnis.